Impfschutz fehlt oder ist inkomplett – was tun?
Diese Empfehlungen beruhen vor allem auf der langjährigen Erfahrung und dem umfangreichen Wissen der STIKO-Mitglieder. Denn hochwertige Studien zur Effektivität von irregulären Impfschemata sind kaum vorhanden. Wenn Kinder, Jugendliche oder Erwachsene nicht geimpft sind oder der Status unklar bleibt, richtet sich das Impfschema nach dem Alter des Betroffenen zu Beginn der Nachholimpfserie.
Mindestabstand darf nicht unterschritten werden
Dazu haben die Autoren differenzierte Tabellen für Säuglinge, Klein- und Vorschulkinder, Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene erarbeitet, hier sind beispielhaft die Statements für Erwachsene mit fehlender Erst- bzw. Grundimmunisierung wiedergegeben.
Bei teilgeimpften Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zählen die bisher dokumentierten Impfungen – vorausgesetzt, der Mindestabstand zwischen den einzelnen Dosen wurde eingehalten! Für einen lang anhaltenden Impfschutz ist nämlich entscheidend, dass bei der Erst- bzw. Grundimmunisierung der empfohlene Mindestabstand zwischen vorletzter und letzter Impfung – meist sechs Monate – nicht unterschritten wurde.
Trifft dies zu, gilt der Grundsatz "jede Impfung zählt". Das bedeutet, dass es grundsätzlich keine unzulässig großen Abstände zwischen den Impfungen gibt, schreiben die Autoren.
In der Regel muss auch bei einer für viele Jahre unterbrochenen Grundimmunisierung (z.B. gegen Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, FSME oder Hepatitis B) mit der Impfserie nicht neu gestartet werden. Auch eine nicht termingerecht gegebene Auffrischimpfung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Es empfiehlt sich, je nach Anzahl und Zeitpunkt früherer Impfungen einen individuellen Impfplan zu erstellen. Wie viele Dosen noch gegeben werden müssen, um eine unterbrochene Grundimmunisierung zu vervollständigen, wird auf der Basis der Empfehlungen für das Alter berechnet, in dem die Impfserie begonnen wurde.
Bei Impfungen, die nur bis zu einem bestimmten Alter empfohlen werden (z.B. Pneumokokken für Säuglinge/Kinder, Hib, Rotavirus), wird eine unvollständige Grundimmunisierung nicht fortgesetzt, wenn der Kandidat dieses Alter inzwischen überschritten hat. Eine nicht komplette HPV-Impfung soll dagegen auch nach dem 18. Geburtstag vervollständigt werden (Kostenübernahme klären). Was tun, wenn der Impfausweis weg ist? Hier sollte man versuchen aus ärztlichen Unterlagen nachzuvollziehen, welche Impfungen früher erfolgten.
Im Zweifel von fehlendem Impfschutz ausgehen
Eventuell kann auf dieser Grundlage ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Immigrierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene stellen sich nicht selten ohne Impfdokumente in deutschen Praxen vor. Auf der Webseite der WHO findet man einen Überblick über die Impfempfehlungen im jeweiligen Herkunftsland. Grundsätzlich gilt jedoch: Impfungen, die nicht dokumentiert sind, sollten den STIKO-Empfehlungen entsprechend nachgeholt werden.
Bei unbekanntem Impfstatus, also bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation, ist im Interesse der zu schützenden Person von fehlenden Impfungen auszugehen. Anamnestische Angaben zu früheren Impfungen oder auch zu durchgemachten Infektionskrankheiten sind mit Vorsicht zu genießen. Sie sollten bei der Planung von Nachholimpfungen nicht berücksichtigt werden. Untersuchungen, um festzustellen, ob Nachholimpfungen überhaupt nötig sind, erscheinen nur in Ausnahmefällen als sinnvoll.
Schadet "Überimpfen"? Diese Frage wird gelegentlich von Impfkandidaten vorgebracht. Von zusätzlich verabreichten Impfstoffen geht in der Regel kein erhöhtes Risiko aus, schreiben die Experten. Daher können Kombinationsimpfstoffe zur Verringerung der notwendigen Injektionen selbst dann verwendet werden, wenn nicht alle darin enthaltenen Antigene/Impfstoffkomponenten erforderlich sind.
Quelle:
Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin 2016; 34:329-337