Künstliches Kniegelenk Nicht immer ist gute Vorbereitung alles
Eine Rehabilitation bereits im Vorfeld des endoprothetischen Eingriffs am Knie soll Patienten postoperativ schneller wieder auf die Beine bringen – klingt verlockend. Die Frage ist nur, ob dieses Konzept in der Praxis funktioniert. Französische Forscher wagten nun die Probe aufs Exempel. Sie starteten eine randomisierte Studie mit 262 Gonarthrosepatienten im Alter zwischen 50 und 85 Jahren, die ein künstliches Gelenk bekommen sollten.
Die Verumgruppe erhielt mindestens zwei Monate vor dem Eingriff eine „Prähabilitation“. Diese dauerte zwei Wochen und bestand aus insgesamt vier Terminen à 90 Minuten. Sie umfasste jeweils 60 Minuten Übungen und 30 Minuten Schulung. Die Kontrollpersonen mussten mit einer Informationsbroschüre und der Standardberatung durch den Chirurgen vorliebnehmen. Der relativ große Abstand zur Operation wurde gewählt, weil die Effekte bei häuslichem Weiterüben erfahrungsgemäß erst nach etwa sechs Wochen erkennbar werden, schreiben Dr. Christelle Nguyen von der Centre-Université de Paris und Kollegen.
Nach der Implantation der Endoprothese wurde das Ergebnis der Bemühungen erfasst. Primäres Ziel war die Unabhängigkeit von fremder Hilfe am vierten Tag nach dem Eingriff. Diesen kurzfristigen Endpunkt erreichten im Trainingskollektiv zwar numerisch mehr Patienten (34 % vs. 27 %), allerdings wurde das Signifikanzniveau dabei verfehlt.
Adhärenz als potenzielle Fehlerquelle
Auch sechs Monate nach der Operation war die Beweglichkeit bei Probanden, die an der Prähabilitation teilgenommen hatte, nicht deutlicher verbessert als nach Standardbetreuung. Hinsichtlich Schmerzreduktion und gesundheitsbezogener Lebensqualität zeigte sich ebenfalls kein Vorteil. Allerdings fiel bei der Auswertung ein möglicher Grund für den Fehlschlag auf: Ein Drittel der Patienten aus der Verumgruppe hatte an der Schulung nicht teilgenommen. Die Studie war also eventuell unzureichend gepowert.
Quelle: Nguyen C et al. JAMA Network Open 2022; DOI: 10.1001/jamanetworkopen.2022.1462