Praxiskolumne Weg mit dem frauenfeindlichen §219a!

Autor: Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth

Frauenkörper werden einer Kontrolle unterzogen, die für Männerkörper inakzeptabel wäre. Frauenkörper werden einer Kontrolle unterzogen, die für Männerkörper inakzeptabel wäre. © Robert Leßmann – stock.adobe.com

Die Aufhebung des Werbeverbots ist ein Schritt in die richtige Richtung. Beim Schwangerschaftsabbruch selbst ist vielerorts allerdings ein Rückschritt zu sehen, wie unsere Kolumnistin berichtet.

Der 126. Deutsche Ärztetag hat sich für die Streichung des §219a StGB ausgesprochen und damit für die Aufhebung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch. Es ist gut, dass dieser frauenfeindliche Paragraf, der 1933 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen wurde, endlich verschwinden soll. Wie zu allen anderen medizinischen Eingriffen auch können Patientinnen dann sachlich informiert werden und eine informierte Entscheidung treffen. Dies u.a. dank des Kampfes der Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die sich Todesdrohungen von Abtreibungsgegner:innen ausgesetzt sah, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Ihre Tätigkeit wurde gar mit dem Holocaust verglichen.…

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