Praxiskolumne Urlaub ja, aber bitte mit Vertretung!

Autor: Dr. Frauke Gehring

So richtig gut urlaubt es sich für niedergelassene ÄrztInnen nur, wenn sie sich auf die vertretenden KollegInnen verlassen können. So richtig gut urlaubt es sich für niedergelassene ÄrztInnen nur, wenn sie sich auf die vertretenden KollegInnen verlassen können. © iStock/grivina; MT

Auch Ärzte brauchen Urlaub. Doch ohne Vertretungsregelung abdüsen sollte man als Niedergelassener nicht. Die Patienten müssen wissen, an wen sie sich während der Abwesenheit ihres Hausarztes wenden müssen. Eine Selbstverständlichkeit, findet unsere Kolumnistin. Das scheinen aber nicht alle Kollegen so zu sehen.

Alle Jahre wieder erleben wir es in der Ferienzeit, dass sich niedergelassene ÄrztInnen in den Urlaub begeben, ohne für Vertretung zu sorgen. Manche machen nicht einmal den Anrufbeantworter an, andere haben immer noch die Chuzpe, alle „anwesenden Ärzte des Ortes“ als Vertreter zu benennen, ohne diese vorher um ihr Einverständnis zu bitten. Dass von den KVen wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass diese Praxis nicht mit dem Kassenarztrecht vereinbar ist, interessiert die Kollegoiden wenig.

In der diesjährigen Osterzeit simste eine von mir sehr geschätzte MFA meines Orthopäden mich an: Sie würde mir gerne „jemanden schicken“. Da meine Praxispartnerin im Urlaub war und ich nicht gerade…

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