Werbung für Abtreibung § 219a soll endlich gestrichen werden – Hausärztin Kristina Hänel gab den Anstoß
Vor vier Jahren wurde die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel von Abtreibungsgegner angezeigt, weil sie auf ihrer Praxiswebseite Informationen zum Schwangerschaftsabbruch anbot. Trotz Gang durch alle Instanzen folgte eine Verurteilung wegen Verstoß gegen § 219a Strafgesetzbuch, verbunden mit einer Strafzahlung. Eine Beschwerde liegt laut Hänel seit Februar beim Bundesverfassungsgericht.
Auch Maßnahmen gegen Abtreibungsgegner geplant
Die hessische Hausärztin war nicht die einzige, die aufgrund dieses aus dem Nationalsozialismus stammenden Paragrafen verurteilt wurde. Sie war aber diejenige, die sich 2017, gefolgt von 150.000 Unterstützern, mit einer Petition an den Deutschen Bundestag wandte, um das Thema Schwangerschaftsabbruch aus der Tabuzone zu holen. Sie forderte die Streichung des § 219a. Dass der neue Koalitionsvertrag diese jetzt beinhaltet, freut Hänel sehr. Sie dankt ausdrücklich allen Unterstützern.
„Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her“, schreiben SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehöre zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Schwangerschaftsabbrüche sollten auch Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen: „Daher streichen wir § 219a StGB.“ Die Koalitionäre stellen auch klar: „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“
Medical-Tribune-Bericht