Approbation weg Abruptio gegen Willen der Patientin
Ein Arzt, der gegen den Willen einer Patientin versucht, eine Abruptio durchzuführen, ist unwürdig, seinen Beruf weiter auszuüben. Der Entzug der Approbation sei „zwingend“, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Ein Allgemeinarzt, der ab 2014 eine Patientin wegen Burn-outs behandelte, hatte gegen den Entzug seiner Approbation geklagt. Zwischen der Patientin und ihm hatte sich eine Liebesbeziehung entwickelt. 2016 teilte die Frau mit, sie sei wahrscheinlich schwanger. Der Arzt log, er habe bei einer Fortbildung ein Magnesiumpulver gefunden, das Verspannungen löse. Er bat die Patientin, es unter Hypnose einzunehmen. Tatsächlich handelte es sich um das Abtreibungsmittel Cytotec. Die Frau bekam starke Unterleibsschmerzen und Blutungen. Ob sie tatsächlich schwanger war, ließ sich nicht klären.
Der Arzt erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs eine elfmonatige Bewährungsstrafe, seine Approbation wurde entzogen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung. Das rücksichtslose Verhalten offenbare einen mit dem Arztberuf nicht zu vereinbarenden charakterlichen Mangel und sei geeignet, das öffentliche Vertrauen in den Berufsstand zu erschüttern.
Quelle: Beschluss des Bayerischen VGH