Arztpraxen werden schlechter bezahlt als Krankenhäuser
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Schlechtes Timing kann man dem Zentralinstitut (Zi) für die kassenärztliche Versorgung, dem wissenschaftlichen Arm der KBV, nicht vorwerfen. Kurz bevor Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) demnächst die Bund-Länder-AG zur sektorenübergreifenden Versorgung ins Leben rufen wird, untermauert das Zi mit einem Gutachten die Auffassung der ärztlichen Selbstverwaltung, dass diese AG nicht nur Reformvorschläge für die Versorgung machen muss, sondern auch zur Vergütung.
„Wer sektorenübergreifende Versorgung will, muss auch sektorenübergreifend vergüten“, betont KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, dem das Gutachten als Munition dient. Denn es zeigte, was eigentlich alle wissen, bloß in ungeahnter Deutlichkeit: dass ambulante Behandlungen in Kliniken wesentlich mehr Geld bringen als in Arztpraxen. Das 1,3-Fache war im Zi-Gutachten der geringste Wert, den Kliniken im Vergleich zu Praxen bekommen, das 16-Fache der höchste. Das Zi und die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordern nun eine Gebührenordnung, die ambulante Leistungen unabhängig davon erstattet, wo sie erbracht werden.
Durchgeführt wurde die Auftragsstudie vom Berliner IGES-Institut. Es sollte Zahlen vorlegen, wie Kliniken und niedergelassene Ärzte für vergleichbare ambulante Leistungen vergütet werden. Das IGES betrachtete dafür allerdings nur eine sehr kleine Auswahl ambulanter Leistungen, die an der Sektorengrenze angesiedelt sind, also prinzipiell vollstationär, ambulant im Krankenhaus, belegärztlich oder ambulant in einer Praxis erbracht werden können. Für diese Indikationen wurden statistisch typische Behandlungsverläufe entworfen und berechnet, welche Vergütungen in Praxen auf der einen Seite und bei ein- oder zweitägigen Klinikbehandlungen auf der anderen auflaufen würden.