Auch die MFA besser bezahlen!
Wir freuen uns für unsere Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus- und Pflegebereich und wissen um die Leistungen, die sie erbringen“, sagt Carmen Gandila, Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe (VmF), zum Beschluss des 121. Deutschen Ärztetages, mit dem eine „umfassenden Refinanzierung von Arzt- und Personalkosten“ gefordert wird. „Gleichzeitig sollte sich die Politik aber im Klaren darüber sein, dass mehr als 550 000 angestellte MFA im niedergelassenen Bereich wesentlich mit dazu beitragen, dass die ambulante Gesundheitsversorgung funktioniert.“ Ihre Einkommen würden dabei oft unter denen des Personals im stationären Bereich und sogar unter dem Pflegemindestlohn von 10,55 Euro liegen – trotz dreijähriger Ausbildung.
Doch selbst wenn eine MFA wie rund zwei Drittel ihrer Kolleginnen im Rahmen des Tarifvertrages bezahlt wird, wie er zwischen dem VmF und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten (AAA) vereinbart wird: Tatsächlich beginnt sie ihre Berufslaufbahn mit 1884,45 Euro. Dual finanzierte Krankenhäuser bieten nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) als vergleichbares Einstiegsgehalt dagegen 2249,11 Euro, also 364,66 Euro mehr. „Wenn diese Politik beibehalten wird, werden bald keine MFA mehr für die niedergelassenen Ärzte zu finden sein“, meint Gandila.
Gute Pläne – Warum nicht auch für MFA?
Fast jede fünfte Praxis sucht Fachangestellte
Hannelore König, Vorsitzende des VmF, betont: „Es ist absolut richtig, darüber nachzudenken, die Rücklagen im Gesundheitswesen in die Beschäftigten zu investieren. Aber wenn wir über Lohnungerechtigkeiten sprechen, dann müssen wir alle Gesundheitsberufe im Blick haben – dazu gehören neben der Pflege genauso MFA und Hebammen sowie Logo-, Ergo- und Physiotherapeuten.“ Nicht alle Gesundheitsberufe gleichermaßen zu fördern, berge immer das Risiko der Abwanderung von einem in den anderen Bereich. In den Arztpraxen herrsche sowieso schon seit Jahren ein zunehmender Mangel an qualifiziertem Fachpersonal. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung spricht davon, dass fast jede fünfte Praxis Fachangestellte sucht. Deshalb sei es konsequent, so König, die für den Krankenhausbereich beschlossene Refinanzierung auf die Tarifabschlüsse der MFA auszudehnen sowie eine Nachweispflicht einzuführen, damit diese Verbesserung tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.Tarifgehaltserhöhungen für MFA (Bsp.: 1.-4. Berufsjahr, Gruppe I) | ||
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Tarifplus zum ... | In % | Monatsgehalt |
Januar 2008 | 2,5 | 1356,00 Euro |
Juli 2009 | 5 | 1424,00 Euro |
Januar 2011 | 1,63 | 1495,00 Euro |
April 2012 | 2,9 | 1538,00 Euro |
September 2013 | 4,5 | 1634,12 Euro |
April 2014 | 3 | 1683,14 Euro |
April 2016 | 6,5 | 1725,22 Euro |
April 2017 | 2,6 | 1770,08 Euro |
April 2018 | 2,2 | 1884,45 Euro |
Quelle: VmF |
Bislang bewegt sich der Verband mit seiner Idee allerdings noch auf theoretischer Ebene. Der AAA sind keine Überlegungen bekannt, wie eine konkrete Umsetzung aussehen könnte, sagt Britta Susen von der Bundesärztekammer. Schließlich folgt das Entlohnungs- und Finanzierungssystem im stationären Sektor anderen Logiken als im niedergelassenen Bereich. Zudem sei der Organisierungsgrad der Beschäftigten in den Krankenhäusern weit höher und die Häuser selbst seien in ganz anderen Arbeitgeberstrukturen eingebunden. Doch in so unerreichbarer Ferne liegt das Thema Anpassung von Pflege und MFA eben doch nicht. „Spätestens mit der generalisierten Pflegeausbildung wird auch ein allgemein verbindlicher Tarifvertag aufs Tapet kommen. Da müssen dann auch MFA und ZFA ganz klar mit unterschlüpfen, sonst wandern uns ja alle ab!“, mahnt König.