Aufbau der klinischen Krebsregister läuft weiterhin nur schleppend
Laut Dr. Pfeiffer müssen in einigen Bundesländern erst einmal die [bevölkerungsbezogenen] epidemiologischen Krebsregister arbeitsfähig gemacht werden, damit die [behandlungsbezogenen] klinischen Krebsregister überhaupt funktionieren können.
Nur vier Register haben bisher alle Förderkriterien erfüllt
Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz sieht den Aufbau der klinischen Krebsregister vor. Das Gesetz wurde bereits 2013 beschlossen, doch die Umsetzung läuft schleppend. Gutachten des Beratungsunternehmens Prognos haben 2016 und 2018 die Probleme analysiert. Nach einem dritten Gutachten vom August 2020 ist der Strukturaufbau zwar abgeschlossen, aber bis Ende 2019 haben noch immer nur vier der klinischen Register alle geforderten Förderkriterien erfüllt (Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland). Am Ende der Nachbesserungsfrist (31.12.2020) werden es voraussichtlich acht von 18 klinischen Krebsregistern sein, die alle Kriterien erfüllen.
Als die mit Abstand häufigste Ursache (24 Fälle) für die Nichterfüllung der Förderkriterien werden fehlende Datenlieferungen durch das Gemeinsame Krebsregister (GRK) der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen genannt. Beschrieben würden seit mindestens 2017 bestehende personelle Probleme und eine umgestellte Software, welche die Arbeitsfähigkeit nur in geringem Maße gewährleiste. Zahlreiche Gespräche, die durch die Sozialministerien der Länder geführt worden seien, hätten mit mäßigem Erfolg geendet. Terminsetzungen seien wiederholt in die Zukunft verschoben worden, ohne dass bis heute eine vollständige Arbeitsfähigkeit erreicht werden konnte.
Das GKR habe, so Prognos, gegenüber den Ländern und den Krebsregistern angekündigt, dass im zweiten Halbjahr 2020 die Berechnungen möglich sein sollen und die Krebsregister ihre Daten zum Nachweis der Fördervoraussetzungen erhalten. „Wie zuverlässig diese Aussagen sind, kann seitens der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen nicht eingeschätzt werden“, heißt es im Gutachten.
Das Gutachten zeigt allerdings auch bundesweite Hemmnisse. Diese lägen in technischen Problemen bzw. darin, dass technische Voraussetzungen nicht gegeben seien, sowie in personellen Engpässen und Arbeitsrückständen und in organisatorischen Problemen.
Quelle: Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes