CDU-Positionspapier: Verarbeitung von Patientendaten als ärztliche Pflicht
Tino Sorge, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitalisierung und Gesundheitswirtschaft, sowie sein Parteikollege Stephan Albani, Berichterstatter für Gesundheitsforschung, legten Ende vergangenen Jahres ihrer Partei ein Positionspapier vor: „Kehrtwende für eine bessere Digitalisierung von Patientenversorgung und Gesundheitsforschung.“
Hintergrund der Stellungnahme dürfte auch der von Bundesgesundheitsminister und Parteifreund Jens Spahn für Januar angekündigte Gesetzesentwurf zum DVG II sein. In diesem zweiten Teil des Digitale-Versorgung-Gesetzes sollen u.a. Datenschutzregelungen spezifiziert werden. Wichtige Aspekte dazu hatte Spahn aus dem eigentlichen Gesetz herausnehmen müssen, da sie datenschutzrechtlich umstritten waren und das Gesetz am Veto des Justizministeriums zu scheitern drohte. Jetzt versuchen die Vorreiter innerhalb der Union, weiter zu lockern, was noch nicht festgezurrt wurde.
Das Zehn-Punkte-Strategiepapier stellt konsequenzenreiche Forderungen, was den Zugang von Forschung und Industrie zu Patientendaten betrifft. So soll in der elektonischen Patientenakte (ePa) eine Datenweitergabe an die Forschung eingeplant werden. Und in Deutschland ansässige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft sollen in den „Kreis der Antragsberechtigten für das Forschungsdatenzentrum“ aufgenommen werden. Damit würde sich das von Spahn mit dem DVG geschaffene Datenzentrum, in dem die Daten aller in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen zentralisiert werden sollen, für Forschung und Industrie öffnen.
Industrie soll Zugang zu Daten von 73 Mio. Patienten erhalten
Um bei solchen Vorstößen nicht an die Hürden länderspezifischen Datenschutzrechts zu stoßen, fordern die Unionspolitiker eine länderübergreifende „Harmonisierung des Datenschutzrechts für den Bereich der Gesundheitsforschung und -versorgung“. Man dürfe die DSGVO nicht als Hürde, sondern als „Datennutzungsverordnung“ verstehen, schreiben sie.
Ziel sei es, qualitativ hochwertige Daten „made in Germany“ zu einem Alleinstellungsmerkmal werden zu lassen. Dazu sei es erforderlich, die entsprechende Datenverarbeitung „bei allen relevanten Leistungserbringern verpflichtend zu verankern“. Dabei müsse besonderes Gewicht auf die Qualitätssicherung gesetzt werden, heißt es in dem Papier. Leistungserbringer sollten finanziell und mit Know-how unterstützt werden. So könnten z.B. Universitäten, Kliniken und ähnliche Einrichtungen mit Blick auf den Umgang mit großen Mengen an Forschungs- und Behandlungsdaten gefördert werden.
Fundamental-Verweigerer wird Malus in Aussicht gestellt
Sanktionen, wie sie bei der Erstausstattung von Arztpraxen mit TI-Konnektoren erfolgen, hätten sich als nicht genügend wirksam erwiesen. Im Gegenteil, führt Sorge auf Nachfrage aus: Sie könnten zu einer Blockadehaltung führen. Deswegen brauche es zusätzlich positive, belohnende Anreize – „für diejenigen, die sich als Vorreiter von der Masse abheben, sich anstrengen und damit in Vorleistung gehen“. Denkbar wäre etwa, dass die 10 % der Pflegeeinrichtungen, die sich freiwillig als erste an die TI anschließen, einen Zuschuss für die Erstausstattung bekommen. Und es wäre auch denkbar, „dass Schlusslichter und Fundamental-Verweigerer mit einem Malus rechnen müssen“.
Das Positionspapier der beiden Berichterstatter soll nach jetziger Planung Ende Januar in der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit beraten werden. In der AG Bildung, Forschung & Technikfolgenabschätzung hat es nach Auskunft einer Sprecherin von MdB Sorge in der jetzigen Fassung bereits umfassend Zuspruch gefunden.
Medical-Tribune-Bericht