Corona-Winter: Bund und Länder wollen Risikogruppen mit FFP2-Masken ausstatten
Ab Dezember sollen laut Bund-Länder-Beschluss und einer Rechtsverordnung besonders gefährdete Personen 15 FFP2-Masken – rein rechnerisch eine pro Winterwoche – gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten. Vorgesehen ist eine einmalige Abgabe der Masken, die Kosten übernimmt der Bund. Für einen bestmöglichen Alltagsgebrauch soll das Robert Koch-Institut praktische Hinweise entwickeln.
Auf welchem Weg die Patienten die Masken erhalten, ist bisher nicht geklärt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer vom Bundesgesundheitsminister beauftragten Stellungnahme allerdings bereits skizziert, wer zur Risikogruppe mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 zählt.
Ein Alter über 60 Jahre ist demnach mit einem stark erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf verbunden, ebenso haben Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko. Angedacht sind vom G-BA weiterhin Komorbiditäten als Kriterium für mögliche schwere Verläufe, u.a. Hypertonie, KHK, Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus Typ 2, Krebserkrankung unter aktiver Chemotherapie, Niereninsuffizienz Grad 3b und höher, Asthma und COPD.
Als Risikofaktoren sind auch Obdachlosigkeit, Rauchen und Übergewicht ab BMI 30 aufgelistet. Als relevante Endpunkte werden Mortalität, Krankenhauseinweisung, Intensivstationspflicht und Beatmungspflicht identifiziert. In Übereinstimmung mit dem Vorgehen von NACI Canada und der GRADE-Arbeitsgruppe ist laut G-BA eine Klassifizierung in mäßig erhöhtes, deutlich erhöhtes und stark erhöhtes Risiko möglich.
Administrativ nutzbare selektive Kriterien
Grundsätzlich müsse das Ziel sein, „erhöhte Infektionsrisiken durch Arztbesuche zur Ausstellung von Attesten zu minimieren und ärztliche Behandlungskapazitäten nicht unnötig zu binden“, heißt es in der Stellungnahme. Deshalb sollten Risikopatienten unterhalb der Altersgruppe der über 60-Jährigen möglichst durch einfache, praktisch auch umsetzbare Regelungen ermittelt werden. Vorrangig könnten dafür administrativ nutzbare selektive Kriterien wie Alter, Pflegebedürftigkeit, Chroniker-Regelung und DMP-Status genutzt werden, auch wenn damit eine Vollerfassung der Risikogruppen in einem ersten Schritt nicht gewährleistet sei.
Schon das Kriterium Alter deckt Großteil Betroffener ab
Alleine über das Kriterium Alter dürfte der weitaus größte Teil der besonders vulnerablen Gruppen abgedeckt sein, schreiben die Autoren. Bei einer Altersgrenze ab 60 Jahre (ca. 23,7 Mio. Personen) kämen als weitere Anspruchsberechtigte ca. 200 000 Risikoschwangerschaften, ca. 250 000 Patienten mit Herzinsuffizienz unter 60 Jahren, ca. 200 000 Patienten mit zerebrovaskulären Erkrankungen unter 60 Jahren, 1,2 Mio. Personen mit Diabetes mellitus Typ 2 unter 60 Jahren, ca. 165 000 krebserkrankte Patienten unter Therapie, 50 000 organtransplantierte Patienten, 1,5 Mio. COPD/Asthma-Patienten unter 60 Jahren sowie ca. 80 000 Niereninsuffizienzpatienten hinzu – insgesamt also 27,35 Mio. Personen.
Medical-Tribune-Bericht