Krankenhausreform Diabetes-Units sind vorzuhalten
Vorgesehen ist, dass das Bundesgesundheitsministerium ab April 2024 im Internet ein Verzeichnis führt, das zeigt „welche Klinik welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet“. Anhand dessen sollen sich die Patient*innen valide und gut verständlich informieren können, um im Bedarfsfall künftig ein Krankenhaus nach Qualitätsgesichtspunkten auszuwählen.
Diese Informationen soll das Verzeichnis bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal/personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Die Auflistung der Versorgungstufen und Leistungsgruppen ist politisch spannend. Denn das sind zentrale Elemente der Krankenhausreform, die mit den Bundesländern aber erst noch gesetzgeberisch zu vereinbaren sind. Der Vorgriff mit dem Transparenzgesetz erscheint deshalb wenig sinnvoll, finden z.B. die Bundesärztekammer und der AOK-Bundesverband. Letzterer meint: „Es drohen Widersprüche zwischen den Leistungsgruppen des Portals, den zukünftig geltenden Leistungsgruppen und den Zuordnungen auf der Landesebene.“
Die DDG weist in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben darauf hin, dass ihre Zertifikate Menschen mit Diabetes und möglichen Folge- und Begleiterkrankungen bereits eine qualitätsbasierte Suche nach der passenden Behandlungseinrichtung ermöglichen. Denn personelle und technische Vorhaltungen werden ebenso abgebildet wie Behandlungszahlen und klar definierte Qualitätsmerkmale.
Diabetesfachkräfte sind in den DRG unzureichend abgebildet
Die DDG warnt vor dem bürokratischen Mehraufwand bei der Meldung standortbezogener Informationen an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Die Sinnhaftigkeit einer zu starken Differenzierung des vorhandenen Personals für einzelne Leistungsgruppen sei zu hinterfragen.
Zudem seien die für die Diabetologie essenziell wichtigen Diabetesfachkräfte im heutigen DRG-System nicht bzw. unzureichend abgebildet. „Wir erwarten vom Krankenhaustransparenzgesetz die Klarstellung der Bedeutung dieser Gesundheitsfachkräfte sowie die Verortung dieser auf allen in §135 (4) benannten Leveln“, schreibt die Fachgesellschaft.
Die DDG kann auch „keine transparente Rationale der genannten Kriterien nach Leistungsgruppen für die
Krankenhauslevel erkennen“. Es scheine so, dass diese weder am medizinischen Bedarf noch an qualitätssichernden Versorgungsmaßnahmen orientiert seien.
Die DDG fordert für Krankenhäuser ab Level 2 aufwärts das Vorhandensein sog. Diabetes-Units, also Teams mit Diabetolog*innen, Diabetesberater*innen, qualifizierten Pflegenden sowie weiteren Fachdisziplinen wie Physiotherapeut*innen, Diätassistent*innen oder Podolog*innen für die ergänzende Diagnostik, differenzierte Therapie und individuelle Beratung bzw. Schulung. Ferner müsse sichergestellt werden, dass für Leistungsgruppen anderer Fächer, in denen durch die Behandlung häufig sekundäre Diabetesformen entstehen, eine Diabetes-Unit vorhanden ist. Wie sich die DDG für die Level 1 bis 3 die personellen und technischen Mindestvorhaltungen in der „Leistungsgruppe Diabetologie“ vorstellt, geht aus einer Tabelle in ihrer Stellungnahme hervor (siehe folgende Abbildungen):