Dr. Bernd Schottdorf: Wegen fehlender Sozialabgaben angeklagt
Medien berichten, dass es sich um den Laborunternehmer Dr. Bernd Schottdorf und seine Ex-Frau handelt. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg ist nun mit dem Fall betraut.
Der 64-jährigen Geschäftsführerin wird laut Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, von 1996 bis 2014 über 300 abhängig beschäftigte Fahrer nicht zur Sozialversicherung angemeldet und damit in über 5600 Fällen Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt zu haben. Dem 78-Jährigen, bis August 2010 amtierender Mitgeschäftsführer, werden über 4000 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von So- zialversicherungsbeiträgen vorgeworfen.
Gesetz sieht Strafen von bis zu fünf Jahren Haft vor
Beiden Geschäftsführern wird zudem für den Zeitraum bis 1. August 2004 für nicht abgeführte Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherungen aus dem Entgelt der Fahrer Betrug in 2344 Fällen zur Last gelegt. Insgesamt seien Sozialversicherungsbeiträge von über 14 Mio. Euro nicht abgeführt worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte, die Beteiligung des Laborunternehmens am Strafverfahren anzuordnen, um das Einziehen des Schadens in Höhe der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge gegen das Unternehmen verfügen zu können.
Das Strafgesetzbuch sieht für Betrug sowie für Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt jeweils Freiheitsstrafen von einem Monat bis fünf Jahre oder Geldstrafe vor.
Dr. Schottdorf war bereits mehrfach angeklagt und freigesprochen worden. 2014 wurde wegen möglicher politischer Einflussnahme der „Untersuchungsausschuss Labor“ im Bayerischen Landtag eingesetzt. Der Vorwurf wurde nicht bestätigt.