Kommentar ePA: Kassen fordern zum Nichtstun auf

Aus der Redaktion Autor: Angela Monecke

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„Dafür brauchen Sie nichts zu tun.“ Eine Aufforderung zum Nichtstun von meiner Krankenkasse. Das hat man nicht alle Tage. Aber es stimmt natürlich nicht – mindestens aus zwei Gründen.

Erstens: Ich muss das Informationsschreiben zur Einführung der ePA lesen, die ich „ab Januar 2025 automatisch bekomme“, um informiert zu sein. Aus Sicht von Datenschützern schon der erste Fauxpas: Wer nicht informiert ist, stimmt nicht automatisch zu. Zweitens: Es gilt die Opt-out-Regelung: Lehne ich die Akte ab, muss ich (aktiv) widersprechen. So viel zum Nichtstun.

In ihren Informationsschreiben fassen sich alle Kassen niedrigschwellig kurz, meine besonders. Alles steht auf einer DIN-A4-Seite, auf der ebenso einseitig nur die Vorzüge der ePA beschrieben sind. „Sie haben keinen Papierkram mehr“ steht da. Oder: „Nie wieder das gelbe Heft suchen.“ Wie kommen die denn darauf? Das gelbe Impfheft ist bis auf Weiteres nicht zu ersetzen. 

Die ePA verwalten die Versicherten über ihre Kassen-App. Auf dem Handy kann sie aber nur nutzen, wer einen Freischaltcode (online, telefonisch) beantragt hat. Und hier tappe ich in die Falle. Denn ein Einmal-Kennwort ist auch am Ende des Kassenbriefs angeführt. Ich gebe es ein, in der Annahme, die App damit freizuschalten und als eine der ersten ePA-Pioniere den noch leeren Akten-Account zu erkunden. Wo ich stattdessen lande, ist in einem Fenster zum Widerspruch. Von dort aus gibt es kein Zurück mehr. Um irgendwie weiterzukommen, klicke ich auf das einzige Kästchen „Widerspruch“ (obwohl ich die ePA eigentlich will) – parallel darauf hoffend, dass eine Art Warenkorb aufpoppt, wo sich der Widerspruch wieder löschen lässt, und ein „Showroom“ zur ePA öffnet. Doch er ist bereits durch. „Sie sind eine von Tausenden von Versicherten, die widersprochen haben, ohne es zu wollen“, so ein Hotline-Mitarbeiter, den sein Verwirrung stiftender Arbeitgeber selbst empört. Mein Widerruf zum Widerspruch (Hilfe!) liegt nur zwei Tage später im Briefkasten. Der Mitarbeiter hatte mich noch vor einem QR-Code im neuen Schreiben gewarnt. „Bitte nicht nochmal da drauf gehen. Tun Sie am besten nichts.“ Hätte ich nur gleich auf meine Kasse gehört.

Ihre Angela Monecke,
Redakteurin Gesundheitspolitik