Grippe: Vierfach-Impfstoff wird Standard
Mit der Präzisierung der Schutzimpfungs-Richtlinie folgt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), dass ab der Impfsaison 2018/2019 zur Grippe-Impfung ein quadrivalenter Impfstoff mit der jeweils aktuellen von der WHO empfohlenen Antigenkombination zu verwenden ist.
Wie der G-BA erklärt, gab es für die gesetzlichen Krankenkassen bisher keine verbindliche Regelung, ob ein Drei- oder Vierfach-Impfstoff zu verwenden ist. Zwar hatte die STIKO bereits im November die Anwendung von Vierfach-Impfstoffen empfohlen, offiziell wurde dies aber erst im Januar. Einige Krankenkassen erstatteten ihren Versicherten jedoch dennoch bereits die Vierfach-Impfung.
Der unparteiische Vorsitzende des G-BA Professor Josef Hecken nutzte den Beschluss des Bundesausschusses für eine ausgiebige Kritikerschelte, denn dem G-BA war in den letzten Monaten mehrfach vorgeworfen worden, die aktuelle Grippesaison verschlafen zu haben und somit verantwortlich zu sein, dass viele Patienten nur den weniger wirksamen Dreifachimpfstoff bekamen. Die medial vermittelte Auffassung, der G-BA hätte mit einer schnelleren Entscheidung auf die Erkrankungen der laufenden Saison Einfluss nehmen können, sei schlicht falsch, so Prof. Hecken. Für die vergangene Impfsaison habe es „keine Präferenz“ für einen Vierfach-Impfstoff gegeben. STIKO- und WHO-Vorgaben dafür wurden Anfang des zurückliegenden Jahres formuliert.
Frühe Empfehlung sollte mehr Zeit für Produktion einräumen
Besonders „ärgerlich“ sei, dass man im vergangenen Jahr sogar besonders schnell gewesen sei. Denn die STIKO habe ihre Empfehlung für die darauffolgende Saison früher als in den Vorjahren ausgesprochen, um mehr Zeit für die Produktion des Impfstoffes zu ermöglichen. Für diesen pragmatischen Ansatz „haben wir dann Dresche bekommen“, beschwerte sich G-BA-Chef Prof. Hecken.
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.