IQWiG findet keine Argumente für ein Screening auf Depression in Hausarztpraxen
Bei knapp 12 % aller Erwachsenen in Deutschland wird im Laufe ihres Lebens eine Depression diagnostiziert. Ein Fragebogen-Test, der Hinweise auf eine Depression liefern kann, böte einerseits die Chance, die Erkrankung frühzeitig zu behandeln und so eine Chronifizierung sowie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu verhindern. Andererseits könnte ein falsch positives Ergebnis die Betroffenen emotional unnötig belasten. Im Fall einer vorübergehenden leichten Depression hätten sie unter Umständen unter den Nebenwirkungen von Psychopharmaka zu leiden, die sie gar nicht brauchen.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat sich deshalb sieben prospektiv geplante Interventionsstudien angeschaut, die Teilnehmer mit und ohne Screeningtest verglichen. Die Fragebogen wurden von den Patienten selbst ausgefüllt – mit oder ohne Unterstützung durch medizinisches Personal. Die Tests sind kein Ersatz für eine ärztliche Diagnose.
Japanische Suizid-Studien lassen sich nicht auf hiesige Situation übertragen
Fünf der sieben Studien stammen aus Japan. Sie fanden in Gemeinden statt, in denen die Suizidraten selbst für japanische Verhältnisse sehr hoch waren, sodass sich die Ergebnisse kaum auf Deutschland übertragen lassen, meint das IQWiG. Die beiden anderen Studien wurden in Kanada und den USA jeweils in einem hausärztlichen Setting durchgeführt.
Das IQWiG kommt nach Auswertung der Studiendaten zu dem Eindruck, dass sich weder für den Endpunkt Suizid noch für Depression ein Nutzen oder Schaden aus den Tests ableiten lässt. Denn die Ergebnisse zwischen Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern des Screenings unterschieden sich gar nicht oder zu gering, um medizinisch relevant zu sein. Das Institut sieht deshalb keine Grundlage dafür, eine Reihenuntersuchung einzuführen.
Bis Anfang Mai können Interessierte Stellungnahmen zu dem Vorbericht beim IQWiG abgeben. Der Abschlussbericht soll dem Gemeinsamen Bundesausschuss im dritten Quartal 2018 vorgelegt werden.