Honorarverhandlungen für 2019: „Im besten Fall ein Inflationsausgleich“
Umgerechnet 320 Euro mehr im Monat bekommen niedergelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten im nächsten Jahr – so das Ergebnis der Honorarverhandlungen zwischen der KBV und den Krankenkassen. „Davon kann sich eine Praxis nicht einmal eine Aushilfskraft leisten“, moniert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandschef von Medi Geno Deutschland. Die Entscheidung sei nichts weiter als „Flickschusterei“. So löse das Honorarergebnis nicht das eigentliche Problem der niedergelassenen Ärzte. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre für Dr. Baumgärtner eine „Ausbudgetierung der Grundleistungen per Gesetz“.
Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, bemängelt, dass das Ergebnis „im besten Fall ein Inflationsausgleich“ sei. Weiter fordert er die KBV dazu auf, das Thema „Hausbesuche für nur 22 Euro“ ganz oben auf die Agenda zu stellen, da dies das drängendste Problem der Hausärzte sei.
Das ist nun mal das Wesen eines Kompromisses
Der NAV Virchow-Bund kritisiert: „Die Kassen haben sich mittlerweile leider aus der Versorgungsverantwortung verabschiedet.“ So würden diese nur knapp den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen betreffend Kosten, Morbidität und Menge nachkommen. Unproportional zum Orientierungspunktwert haben sich laut Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Verbandes, die Personal- und Investitionskosten für Praxisinhaber in den letzten Jahren entwickelt.
Als ein „gutes Ergebnis“ sieht hingegen Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, die Einigung im Erweiterten Bewertungsausschuss für 2019. „Die Arzthonorare steigen merklich, ohne die Beitragszahler zu überfordern“, meint er. Außerdem würden die Vergütungen im nächsten Jahr noch stärker steigen, da die Politik innerhalb der laufenden Gesetzgebung weitere Honorarerhöhungen angekündigt habe.
Nicht ganz so enthusiastisch sieht es KBV-Chef Dr. Andreas Gassen: „Das Verhandlungsergebnis ist nicht so, dass alle Seiten vor Begeisterung in die Hände klatschen – aber das ist nun mal das Wesen eines Kompromisses.“ Er könne den Frust von Kollegen verstehen, die sich eine höhere Steigerungsrate erhofft hätten. Immerhin zeige der Beschluss, dass die Selbstverwaltung noch handlungsfähig ist, findet Dr. Gassen.
Am 21. August hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) für die Honorarrunde 2019 entschieden: Der Orientierungspunktwert steigt um 1,58 %. Das entspricht einer Summe von rund 550 Mio. Euro. Die Veränderungsrate für die Morbidität wird nach vorläufigen Berechnungen eine zusätzliche Vergütung von 70 Mio. Euro umfassen. Unbenommen davon sind Weiterentwicklungen oder Neubewertungen von EBM-Leistungen – dazu gehört z.B. auch die von der KBV verlangte Neubewertung von Hausbesuchen.
Der Unparteiische Vorsitzende des EBA, Professor Dr. Jürgen Wasem, versteht die Klagen zum Honorarabschluss nicht. Er twitterte, es seien „fake news“, dass der Inflationsausgleich nicht erreicht wurde.