Mit NäPa und Verah fahren Sie gut: Delegierte Leistungen machen sich bezahlt
Wer als Hausarzt eine Medizinische Fachangestellte (MFA) zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) weiterbilden lässt, bekommt dafür extrabudgetär ein Zusatzhonorar. Wer gleichzeitig an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilnimmt, kann dort eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (Verah) einsetzen. Die Qualifikationsvoraussetzungen von NäPa und Verah sind ähnlich und werden in vielen KVen gegenseitig anerkannt.
Will man eine NäPa einsetzen und für deren Leistungen die EBM-Nrn. 03060 bis 03065 abrechnen, ist dafür eine Genehmigung der KV gemäß Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) erforderlich. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Praxis der KV jährlich die Beschäftigung einer NäPa mit mindestens 20 Wochenstunden anzeigt.
Eine weitere Voraussetzung für die Nrn. 03060 bis 03065 ist, dass die Praxis in den letzten vier Quartalen durchschnittlich mindestens 700 Behandlungsfälle (bei vollem Tätigkeitsumfang) bzw. in einer Gemeinschaftspraxis je weiteren Arzt 521 Behandlungsfälle nachweist. Alternativ kann die KV eine Genehmigung aussprechen, wenn je Quartal mindestens 120 Patienten, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, versorgt werden, wobei hier für jeden weiteren Arzt in der Praxis mit vollem Versorgungsauftrag 80 weitere Patienten dieser Altersgruppe nachgewiesen werden müssen.
Arzt und NäPa auf Hausbesuch | ||||
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EBM-Nr. | Euro | HVM | Zeitvorgabe | |
Arzt | 01410 | 22,59 | MGV | 20 Min. |
Näpa | 03062 03064 | 19,82 | QZV | 0 Min. |
Kap. 38 | 38100 38200 | 17,69 | EGV | 0 Min. |
Arzt | 01413 | 11,29 | MGV | 7 Min. |
NäPa | 03063 03065 | 14,49 | QZV | 0 Min. |
Kap. 38 | 38105 38205 | 13,00 | EGV | 0 Min. |
Quelle: EBM HVM = Honorarverteilungsmaßstab, MGV = Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, QZV = Qualitätszuschlag, EGV = Extrabudgetäre Vergütung | ||||
Delegationsfähige Besuche haben keine Prüfzeiten und werden extrabudgetär vergütet. Beim Mitbesuch der NäPa liegt das Honorar sogar über dem für einen Arzteinsatz. |