NäPa und Physician Assistant Karrieremöglichkeiten für Praxispersonal
Die Ausbildung und Beschäftigung als MFA sei kein Sackgassenberuf mehr, betont Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe. „Wir wollen mehr Verantwortung in der Versorgung übernehmen.“ Neben der Fortbildung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistenz (NäPA) mit diversen Schwerpunkten stehen auch Studiengänge offen, etwa in Gesundheitsökonomie, Medical Management (Fachwirt*in) oder zum Physician Assistant (PA).
Aufseiten der Arbeitgeber besteht ebenfalls Interesse an der Qualifizierung des Personals. Nicht nur weil Zusatzqualifikationen motivierend und bindend wirken. Die Delegation von Leistungen entlastet die Mediziner in der Praxis. Außerdem: Was von den Praxen – auch per Delegation – erledigt werden kann, braucht keine substituierenden Angebote anderer Gesundheitsberufe.
Allerdings stellt sich auch die Frage der Refinanzierung. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ist diesem Thema mit einer Untersuchung und einer Fachtagung nachgegangen.
Bayerische Praxen leisten sich im Schnitt zwei NäPA
Befragt wurden die KVen zur NäPA-Struktur. 2021 wurden rund 12.000 dieser Assistentinnen in 9.600 Vertragsarztpraxen beschäftigt (ohne Berlin und Bremen). Vor allem in Bayern sind sie beliebt. Dort arbeiteten ungefähr 2.600 NäPA in knapp 1.400 Praxen, das sind 1,9 pro Praxis. In Baden-Württemberg leisten sich 1.140 Praxen jeweils 1,2 Assistentinnen. In Brandenburg und Rheinland-Pfalz zählte das Zi 0,99 bzw. 0,91 NäPA pro Praxis, d.h. hier teilen sich Praxen eine Assistenz.
Über die Zahl anderweitig zusatzqualifizierter Mitarbeiterinnen – wie VERAH, VERAH Care, NäPA-Comm4Care, NäPA-Herz, EVA oder agnes2 – erhielt das Zi keinen bundesweiten Überblick. Allerdings ist zu vermuten, dass die allermeisten NäPA zugleich VERAH sind. Denn der Anteil der hausärztlichen Praxen an allen Praxen mit NäPA beträgt 26 %, gefolgt von der Inneren Medizin (5 %), der Urologie (4,7 %) und der Neurologie (2,9 %). Je nach KV-Region beschäftigen bis zu 50 % der Hausarztpraxen mindestens eine NäPA. Knapp 51 % der NäPA arbeiten in Einzelpraxen und knapp 43 % in Berufsausübungsgemeinschaften.
Sieben KVen gaben an, die Delegation ärztlicher Leistungen an nicht-ärztliche Mitarbeiterinnen durch Sondervereinbarungen mit den Krankenkassen zusätzlich zu fördern. Entweder über Punktwertzuschläge auf GOP des EBM-Abschnitts 3.2.1.2 oder durch die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, z.B. Besuche, Fall- und Schnittstellenmanagement, Versorgung in der Häuslichkeit (auch per „Tele-Arzt“) und Wundversorgung.
Gemäß den Regelungen im EBM sind die GOP 03060 und 03061 (Pauschalen zur Vorhaltung der NäPA) mit einem Höchstwert versehen. „Hausärzte erhalten die volle Höhe der Vorhaltekosten (aktuell 2.681 Euro pro Quartal) aufgrund der Regelungen im EBM nur bei einer Versorgung von mindestens 700 Behandlungsfällen pro Quartal“, schreibt das Zi. In fast allen Hausarztpraxen, die eine NäPA beschäftigen, werde diese Fallzahl erreicht oder sogar überschritten (und damit quotiert). Eine finanzielle Unterstützung der Beschäftigung weiterer NäPA sei im EBM nicht vorgesehen. Alternativ bzw. ergänzend spielen allerdings Honorarzuschläge in Selektivverträgen eine wichtige Rolle.
Delegationsvereinbarung ist zu aktualisieren
Die Bestrebungen, MFA bis zum PA zu qualifizieren, werfen die Frage auf, wie deren höhere Löhne finanziert werden können. Das Zi plädiert dafür, den EBM hier baldmöglichst anzupassen, um „eine Entwicklungsperspektive zu schaffen“. Zudem sei zu klären, „wie der Delegationsrahmen der PA im Vergleich zu dem der NäPA sinnvoll und rechtssicher erweitert werden kann“.
Dr. Volker Schrage, KV-Vize in Westfalen-Lippe, lobt MFA, VERAH und EVA als „Basis unserer Praxisversorgung“. Delegation als Kommandoentgegennahme könne man vergessen. Die sog. Delegationsvereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) sei „angestaubt“ und zu aktualisieren. In einem Projekt mit der EU|FH will die KVWL belegen, wie sehr PA Haus- und Facharztpraxen in ihrer Arbeit unterstützen können.
Quelle: Zi-Fachtagung