Leasing Gutes Rad muss nicht teuer sein
In Zeiten des Fachkräftemangels sind Ärzte gut beraten, ihren MFA die Arbeit in der Praxis schmackhaft zu machen. Dies geht beispielsweise durch hochwertige Diensträder oder E-Bikes, die neben beruflichen Zwecken auch privat genutzt werden können. Die Vorteile gegenüber dem klassischen Dienstwagen liegen auf der Hand: Den Mitarbeitenden bleibt die beschwerliche Parkplatzsuche erspart, den üblichen Stau im Berufsverkehr können sie umfahren, sie schonen die Umwelt und integrieren mehr Bewegung in ihren Alltag – denn was der Arzt seinen Patienten täglich etliche Male empfiehlt, sollte auch fürs Team gelten.
Praxisinhaber haben verschiedene Möglichkeiten, interessierten Angestellten Diensträder zu verschaffen: Einerseits können sie ein Fahrrad oder ein E-Bike, das maximal 25 km/h schnell ist, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt zur Verfügung stellen. In diesem Fall radeln Mitarbeitende steuerfrei, allerdings trägt die Praxis sämtliche Kosten.
Eine andere Form ist die Umwandlung des Bruttogehalts für die Nutzung eines geleasten Rades. Bei dieser Variante spart der Arbeitgeber einige Lohnnebenkosten, der Arbeitnehmer kann zu günstigen Konditionen ein hochwertiges Fahrrad nutzen und dieses nach Ende des Leasingzeitraums oft preiswert übernehmen.
Entscheiden sich Praxisinhaber und Team für diese Variante, least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike bei einem entsprechenden Anbieter. Er zahlt zunächst die monatliche Leasingrate, die je nach Radmodell divergiert, sowie die Versicherungsprämie. Diese Ausgaben holt er sich anschließend zurück, indem er sie vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abzieht.
Weniger Abzüge für Steuern und Sozialversicherung
Da so die Berechnungsgrundlage für etwaige finanzielle Abzüge sinkt, spart der Praxisinhaber Lohnnebenkosten, auch die Mitarbeitenden müssen geringfügig weniger Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen. Daraus ergebe sich für die Angestellten aber auch ein kleines Manko, gibt die Redaktion von finanztip.de zu bedenken: Die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld sinke ebenfalls, zudem werde weniger in die Rentenversicherung eingezahlt.
Da der Arbeitnehmer das Dienstrad auch privat nutzen darf, wird monatlich ein geldwerter Vorteil auf sein Gehalt geschlagen, den er versteuern muss. Für Räder, die ab 2020 erstmals zur Verfügung gestellt werden, fällt dieser Betrag jedoch meist gering aus: Nur 0,25 % des Listenpreises müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Für Velos, die schon 2018 oder 2019 gestellt wurden, gelten dagegen noch 1 % bzw. 0,5 % des Listenpreises. Doch Vorsicht: Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf Fahrräder und auf Pedelecs, die maximal 25 km/h schnell sind.
Beispielrechnung für ein 2.000 Euro teures E-Bike | ||
---|---|---|
ohne Leasing | mit Leasing | |
Monatliches Bruttogehalt | 2.500,00 | 2.500,00 |
Nutzungsrate | -65,60 | |
Versicherung | -7,00 | |
Inspektion | -5,95 | |
geldwerter Vorteil | +5,00 | |
Berechnungsgrundlage für Abzüge | 2.500,00 | 2.426,45 |
Lohn- und Kirchensteuer | -297,54 | -279,35 |
Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung | -503,13 | -488,33 |
geldwerter Vorteil | -5,00 | |
Nettogehalt | 1.699,33 | 1.653,77 |
Tatsächliche Nettobelastung | 45,56 | |
MFA aus Bayern, Steuerklasse 1, kirchensteuerpflichtig, keine Kinder, Zusatzbeitrag Krankenversicherung: 1,1 %; Angaben nach Rechner von JobRad |
Die Experten von finanztip.de weisen darauf hin, dass der Arbeitgeber sich finanziell am Dienstrad beteiligen sollte. Trage der Arbeitnehmer alleine sämtliche Kosten, behandele der Fiskus diesen steuerlich als Leasingnehmer. In diesem Fall müsse der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Diese Gefahr bestehe insbesondere dann, wenn bereits im Voraus vertraglich vereinbart worden sei, dass der Mitarbeiter das Rad nach Ablauf des Leasingzeitraums erwerben wird. Die Kaufoption im Leasingvertrag sei daher eine Steuerfalle.
E-Bikes für VERAH im Ländle
Medical-Tribune-Bericht