Pflegebedürftige besser versorgen „Notfalls gehen wir auf die Barrikaden“

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Das versprochene Geld wird in die stationäre Pflege umgelenkt. Das versprochene Geld wird in die stationäre Pflege umgelenkt. © thodonal – stock.adobe.com

Von den „Vergessenen der Pandemie“ spricht der Sozial­verband VdK hinsichtlich der 3,1 Millionen zu Hause gepflegten Menschen und ihren Angehörigen. Eine aktuelle Studie der Hochschule Osnabrück zur Pflege in Pandemiezeiten macht deutlich, wie groß die zusätzlichen Belastungen für die Betroffenen waren.

Fast ein Drittel der befragten Pflegebedürftigen verließ laut der Umfrage das Haus oder die Wohnung nicht mehr. 37 % der Pflegehaushalte nahmen keine Unterstützungsangebote mehr in Anspruch. Auslöser war vor allem die Angst, an Corona zu erkranken. Zudem war vielfach das Angebot an Hilfeleistungen und Entlastungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Der VdK nimmt die Aussagen der 16.000 antwortenden VdK-Mitglieder zum Anlass, um auf Fehler der Politik hinzuweisen. Dazu gehöre die laut SGB 11 vorgesehene, aber ausbleibende Anhebung des Pflegegeldes um 1,8 Mrd. Euro (+ 5 %). Eigentlich sollte damit der Wertverlust der vergangenen Jahre für alle Pflegeleistungen ausgeglichen werden. „Das Geld wird nun zweckentfremdet und umgeleitet, um die Eigenanteile in der stationären Pflege zu bezuschussen“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Ambulant vor stationär stehe im Gesetz, aber das spiegle sich bei der Pflege nicht wider.

Im nächsten Koalitionsvertrag müsse sich die Pflege zu Hause als eines der wichtigsten politischen Themen wiederfinden – mit angemessenen Verbesserungen und Veränderungen, so Bentele. „Sollte das nicht eintreten, kündige ich schon mal an: Wir werden auf die Barrikaden gehen.“ Auch Klagen bei der Sozialgerichtsbarkeit und ggf. vor dem Bundesverfassungsgericht seien geplant. Man wolle der Bundesregierung hinsichtlich der 5 % Beine machen, sagt VdK-Justiziar Jörg ­Ungerer.

Häusliche wie ambulante Pflege beträfen die gleichen Zielpersonen, doch sie würden unterschiedlich behandelt. „Das ist in unseren Augen ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3, Absatz 1 Grundgesetz“, so Ungerer.

Der Verband fordert auch endlich ein Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, damit die Menschen leichter nach Bedarf auswählen können, was sie brauchen. Dieses Budget stehe im bisherigen Koalitionsvertrag, sei aber nicht umgesetzt worden, kritisiert VdK-Präsidentin Bentele. Gefordert wird ferner ein Anspruch auf Pflegezeit mit Lohnersatzleis­tung und eine rentenrechtliche Absicherung für die zu Hause Pflegenden.

Quelle: VdK-Pressekonferenz