Nutzenbewertete Arzneimittel sind bei hausärztlichen Internisten und Allgemeinmedizinern willkommen
© fotolia/sabthai
Aufgrund des 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) muss der Gemeinsame Bundesausschuss für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen spätestens sechs Monate nach Markteintritt über einen Zusatznutzen entscheiden. 315 solcher Verfahren zur frühen Nutzenbewertung sind inzwischen abgeschlossen. 171 bewertete Wirkstoffe sind dabei für den ambulanten Bereich relevant.
© Zi
Wie die Zi-Auswertung ergab, nutzten 2016 über 90 % der hausärztlich tätigen Internisten und Allgemeinmediziner mindestens fünf Mal einen der bewerteten Wirkstoffe. Sie setzten 90 % der für den ambulanten Bereich verfügbaren Neuerungen ein (156 von 171). Dies sei „insofern überraschend, da gemeinhin vermutet wurde, dass diese neuen Wirkstoffe aufgrund der zugelassenen Anwendungsgebiete tendenziell eher im fachärztlichen Bereich verordnet werden“, so das Zi. Die Wissenschaftler führen dies darauf zurück, dass hausärztlich tätige Ärzte insgesamt auf ein breites Spektrum an Wirkstoffen zurückgreifen, während Fachärzte aufgrund der Spezialisierung typischerweise eine engere Auswahl einsetzen. Im fachärztlichen Bereich führen laut Zi-Statistik die Hautärzte die Verordnung mit neuen Wirkstoffen an, gefolgt von den Neurologen.
Der AMNOG-Report 2018 der DAK zu Verordnungen 2011-2017 verdeutlicht ebenfalls die Innovationsfreude der Hausärzte. Überwiegend (Ø > 90 %) hausärztlich eingesetzt werden demnach neue Antidiabetika (z.B. Dapagliflozin, Empagliflozin) oder Wirkstoffe zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Apixaban, Ticagrelor). Die durchschnittliche Anzahl verordnender Hausärzte je neuem Wirkstoff beträgt 1058 Ärzte, während neue Wirkstoffe im Schnitt von 315 verschiedenen Fachärzten verschrieben werden.