Prostituierte müssen sich über Krankheiten, Drogenmissbrauch und Verhütung aufklären lassen
Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll Anbieter sexueller Dienstleistungen vor Ausbeutung und Zwang schützen. Prostituierte müssen künftig eine Anmeldebescheinigung mit sich führen, die neben persönlichen Angaben auch ein Lichtbild enthält. Voraussetzung für die Anmeldung wiederum ist die Teilnahme an einer Gesundheitsberatung.
In Hamburg können sich weibliche, männliche und transsexuelle Prostituierte seit dem 2. Oktober in einer zentral gelegenen Anlaufstelle der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) beraten lassen. Schätzungsweise 2500 bis 7500 Prostituierte gehen in der Hansestadt anschaffen.
Zu den vorgeschriebenen Beratungsthemen zählen der Schutz vor Infektions- und anderen Krankheiten, Schwangerschaft und Verhütung, Alkohol- und Drogenmissbrauch. Hingewiesen wird auch auf Angebote zur Unterstützung in Not- oder besonderen Lebenslagen.
„In der ersten Woche 13 Gesundheitsberatungen“
Die Resonanz auf die neue Gesundheitsberatung bezeichnete BGV-Sprecher Rico Schmidt als positiv: „In der ersten Woche wurden bereits 13 Gesundheitsberatungen durchgeführt, bei denen ein sehr freundliches Klima herrschte. 150 Anmeldungen für weitere Termine sind eingegangen.“ Der Wissensstand der Prostituierten sei sehr unterschiedlich. Insbesondere zur Übertragung von Infektionskrankheiten wüssten manche nicht gut Bescheid.
Die rund 45-minütige Beratung wird von Sozialpädagoginnen durchgeführt, die bei Bedarf auch Dolmetscher hinzuziehen können. Leiterin der Beratungsstelle ist die Ärztin Johanna Claass, die dank ihrer Tätigkeit in einem Zentrum für Aids und sexuell übertragbare Krankheiten in Altona viel Erfahrung mit SexarbeiterInnen hat. Die BGV hofft, mit der verpflichtenden Gesundheitsberatung nun auch ein Klientel zu erreichen, an das man über bestehende Angebote nicht herangekommen ist.
Die Kritik von Prostituiertenorganisationen, die schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte befürchten, teilt die BGV nicht. „Speziell zur Gesundheitsberatung können sich die Prostituierten auch anonym oder mit einem Fantasienamen anmelden, und bei der behördlichen Anmeldung selbst sind Alias-Namen möglich“, so Schmidt.