Unternehmensstrafrecht soll verschärft werden
Laut Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität sollen, wie verschiedene Medien berichten, unternehmensbezogene Straftaten künftig intensiver verfolgt und stärker sanktioniert werden. Hat ein Unternehmen Compliance- Maßnahmen ergriffen und kooperiert es bei unternehmensinternen Untersuchungen gegen Innentäter mit den Behörden, soll sich das sanktionsmildernd auswirken. Der Sanktionsrahmen soll zudem erheblich erweitert werden. Ist die Strafe bisher auf 10 Mio. begrenzt, könnten künftig bei Großunternehmen bis zu 10 % des Jahresumsatzes negativ zu Buche schlagen. In einem sog. Verbandssanktionenregister sollen zudem die finanziellen Sanktionierungen aufgeführt werden.
Das BMJV orientiert sich dabei am Koalitionsvertrag. Hier heißt es: „Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, werden wir gesetzliche Vorgaben für ,Internal Investigations‘ schaffen, insbesondere mit Blick auf beschlagnahmte Unterlagen und Durchsuchungsmöglichkeiten. Wir werden gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe ... und zur anschließenden Offenlegung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse setzen.“
Kritiker verweisen u.a. darauf, dass bei großen Konzernen die Unternehmenspolitik nicht immer in Deutschland gemacht wird, der deutsche Geschäftsführer diese hier aber umsetzen muss und somit ggf. in eine Zwickmühle geraten könnte. Allerdings setzen viele Unternehmen zur Vermeidung imageschädigender Konfliktsituationen schon auf Compliance-Regeln. Dazu gehört u.a. die Sensibilisierung der Mitarbeiter, die Installation eines Hinweisgeber-Systems – Whistleblower bleiben anonym –, geregelte Zuständigkeiten bei Vorfällen sowie ein kontinuierliches Controlling.
Medical Tribune-Bericht