Digitalgesetze Vorschläge der Ärzte fanden Gehör
Wichtige Impulse der Ärzteschaft seien aufgegriffen worden. Im Fachkonzept der Gematik für die elektronische Patientenakte (ePA) fänden sich zwei Anregungen der DGIM wieder: zum einen die Möglichkeit, dass Versicherte den Hausarzt als „Vertrauensleistungserbringer“ mit zeitlich unbeschränktem Datenzugriff ausstatten können, zum anderen, dass die Versicherten vor möglichen negativen Auswirkungen auf ihre künftige Behandlung gewarnt werden, wenn sie selbstständig Inhalte aus der ePA löschen oder diese verbergen.
Zeitplan ist aus GKV-Sicht „mehr als ambitioniert“
„Die ePA für alle hat das Potenzial, sich als zentrale Datendrehscheibe zu etablieren und damit die Patientenautonomie zu stärken“, meint die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer. Das DigiG verpflichtet die Krankenkassen, ihren Versicherten spätestens ab Mitte Januar 2025 eine ePA bereitzustellen. Das finden diese „mehr als ambitioniert“. Sie benötigten genug Zeit, um die Opt-out-Lösung vorzubereiten. Die Einführung des E-Rezepts zeige, dass vor allem die etwa 130 Hersteller von Praxisverwaltungssoftware „mit verbindlichen Qualitätsstandards und Fristvorgaben zur Umsetzung der ePA stärker in die Pflicht genommen werden müssen“, heißt es vonseiten des AOK-Bundesverbandes. TK-Vorstandschef Dr. Jens Baas fordert eine schnelle Umsetzung der DigiG-Maßnahmen.
Datenzugriff für Forscher weiter vereinfachen
Zum GDND merkt DGIM-Generalsekretär Prof. Dr. Georg Ertl an: „Den Datenaustausch über Einrichtungsgrenzen hinweg bewerten wir grundsätzlich positiv. Zugleich sehen wir weiterhin den Bedarf, den Datenzugriff für Forschungsvorhaben zum Wohle der Patientinnen und Patienten weiter zu vereinfachen. Hier planen wir, gemeinsam mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten, einen Leitfaden für wissenschaftliche Vorhaben und Anträge zu entwickeln.“