Lieferketten Zuschläge für europäische Hersteller nach ALBVVG

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Mit den neu ausgeschriebenen Rabattverträgen soll die europäische Antibiotikaherstellung gestärkt werden. Mit den neu ausgeschriebenen Rabattverträgen soll die europäische Antibiotikaherstellung gestärkt werden. © bukhta79 – stock.adobe.com

Erstmals haben die Ersatzkassen Techniker (federführend), Barmer, DAK, KKH, hkk und HEK Rabattverträge für Antibiotika nach den Regelungen des Lieferengpass-Bekämpfungsgesetzes ALBVVG ausgeschrieben. 

Für jeden der acht Wirkstoffe waren drei Zuschläge vorgesehen, wobei jeweils ein Zuschlag Herstellern mit europäischer Wirkstoffproduktion vorbehalten blieb – sofern sich denn welche bewarben, was nicht immer der Fall war. Die Unternehmen müssen den Medikamentenbedarf für mehrere Monate vorrätig halten. Die neuen Verträge laufen für 2025 und 2026.

Nicht für alle Lose wurde ein EU-Wirkstoff angeboten

Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika, spricht von einem überfälligen Schritt.  „Wie eine aktuelle Untersuchung zeigt, gibt es für einige Antibiotika gar keine europäische Wirkstoffquelle mehr. Es ist also höchste Zeit, dass die noch verbliebenen Anbieter gestärkt werden. So könnte eine Rest-Diversifizierung bei der Antibiotika-Herstellung erhalten bleiben.“ Er fordert, die Regelungen des ALBVVG auch auf Blutdrucksenker, Schmerz- und Diabetesmittel auszudehnen. 

„Längst nicht für alle Lose wurde auch ein EU-Wirkstoff angeboten“, berichtet TK-Vize Thomas Ballast. Die Ersatzkassen setzen auf ein Mehrpartnermodell mit bis zu drei Bietern pro Wirkstoff, „sodass bei einem möglichen Ausfall Alternativen zur Verfügung stehen“.

Quelle:  Pressemitteilungen – TK, Pro Generika