Zweitmeinung wird selten genutzt
Das zeigt z.B. ein Modellprojekt der AOK Bayern, das Peter Krase, Ressortleiter für das Leistungsmanagement der Kasse, im Arbeitskreis "Ärzte und Juristen" der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) vorstellte. In Kooperation mit der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg bietet die Kasse an Krebs erkrankten Versicherten ein digitales Zweitmeinungsverfahren an. Doch obwohl fast 90 % der Versicherten eine zweite Meinung für wichtig erachten, haben in den letzten drei Jahren lediglich 300 Versicherte der AOK Bayern von ihr Gebrauch gemacht – und das trotz aufwendiger Informationsmaßnahmen.
Indikationen werden erst im Herbst vom G-BA festgelegt
Die Juristen und Ärzte des Arbeitskreises sehen die Zurückhaltung als ein Indiz dafür, dass die meisten Patienten in Deutschland trotz des verbrieften Rechts auf eine Zweitmeinung auf die Aussage ihres ersten Arztes vertrauen.
Regelung im Gesetz
Darüber hinaus sei für die Expertise besondere Erfahrung der Ärzte nötig. Doch wie sollen Patienten diese erfahrenen Ärzte finden können und wird es möglich sein, zeitnah Termine zu vereinbaren? Dr. Köster-Steinebach verweist darauf, dass nach § 27b Abs. 4 SGB V die Kassenärztlichen Vereinigungen und Landeskrankenhausgesellschaften inhaltlich abgestimmt über jene Leistungserbringer informieren sollen, die ohne Interessenkonflikte zum Erbringen einer unabhängigen Zweitmeinung geeignet und bereit sind. Solange aber durch den G-BA die Richtlinien nicht vorgegeben sind, tut sich diesbezüglich nichts.
Krankenkassen als Vorreiter
Die Nutzenbewertung/Evaluation müsse zwingend unabhängig erfolgen. Zudem sei aus Akzeptanzgründen und zur Sicherung der notwendigen Expertise eine Mitwirkung des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer und des DNVF erforderlich, so der Wissenschaftler.
Einfach-, Doppelbefundung und Telekonsil im Vergleich
Er berichtete darüber, dass derzeit mit verschiedenen Partnern ein Zweitmeinungsprojekt in Brandenburg in Planung ist. In diesem sollen drei Patientengruppen hinsichtlich des Nutzens der Doppelbefundung verglichen werden: Patienten ohne Zweitmeinung, Patienten, die eine telekonsiliarische Zweitmeinung wünschen, sowie Patienten, die eine zweite Meinung in der Regelversorgung wünschen. Das Projekt wird extern evaluiert. Die Ergebnisse sollen 2019 vorliegen.Quelle: Medical-Tribune-Bericht