Abmahnung für Augenarzt 150 Euro für schnelleren Termin
Durch Buchungsportal schnellere Terminvergabe – Solinger Augenarzt bot Selbstzahlertermine für gesetzlich Versicherte an.
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Der verärgerte Patient informierte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese mahnte den Augenarzt ab, da dieser bereits 2022 über Jameda mehrere schnellere Termine an gesetzlich Versicherte vermittelt hatte. Da der Arzt keine Unterlassungserklärung unterzeichnen wollte, landete der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf.
Bisherige Praktiken dürfen nicht fortgeführt werden
Das rechtskräftige Urteil (Az.: 34 O 107/22) ist eindeutig: Der Augenarzt hat es künftig zu unterlassen, in seiner Praxis solche Termine anzubieten. Das Gericht untersagte ihm zudem, gesetzlich Versicherten über das Buchungsportal Selbstzahlertermine für Notfälle anzubieten, was in der Praxis bis dato ebenso Usus…
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