Entlastungsassistenz nur für Erziehung kleiner Kinder? Streit bis zum höchsten Sozialgericht

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Nach Auffassung des Bundessozialgerichts steht Vertragsärzt*innen mit jedem Kind ein Anspruch auf Entlastungsassistenz zu. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts steht Vertragsärzt*innen mit jedem Kind ein Anspruch auf Entlastungsassistenz zu. © Тихон Купревич – stock.adobe.com

Vertragsärzte haben Anspruch auf Genehmigung einer Entlastungsassistenz wegen Kindererziehung. Doch wann hören das Kindsein und die Entlastungsdauer auf?

Die KV Niedersachsen war in Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen gegangen. Gestritten wurde mit  einer Gynäkologin, die für die Erziehung zweier Adoptivsöhne von der KV eine Entlastungsassistentin genehmigt haben wollte. Die LSG-Entscheidung stehe zwar nicht voll im Einklang mit Bundesrecht, befand nun das Bundessozialgericht, doch sie erweise sich im Ergebnis als richtig. 

Der 6. Senat folgte dem LSG zunächst dahin, dass das Merkmal „Erziehung von Kindern“ im Sinne des § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte so zu verstehen ist, dass „Kind“ jeder Mensch bis zur Volljährigkeit sein kann. Ein Eingrenzen der…

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