Gericht: Der Schutz des Lebens geht vor

Gesundheitspolitik Autor: Anouschka Wasner

Nicht zugelassene Therapie – Kasse muss trotzdem zahlen. Nicht zugelassene Therapie – Kasse muss trotzdem zahlen. © fotolia/ Lydie

Die Behandlung einer akut lebensbedrohlich erkrankten Krebspatientin mit einem Medikament, das für diese Behandlung noch nicht zugelassen ist, muss von ihrer Krankenkasse bezahlt werden. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Kann aufgrund des akut lebensbedrohlichen Zustands einer Krebspatientin nicht nachgewiesen werden, ob die Patienten von einer nicht zugelassenen Behandlung profitieren könnte, müssen wirtschaftliche Interessen hinter den Schutz des Lebens der Patientin zurücktreten. So eine rechtskräftige Entscheidung des Sozialgerichts Dresden.

Die Antragstellerin erkrankte 2008 an einer aggressiven Form von Brustkrebs und wurde nach einer Operation mit Chemotherapie und Bestrahlung behandelt.

Pertuzumab nur für First-line-Fälle, nicht für Further-line-Therapie

Da sich weiter Metastasen bildeten, schlug ihr Arzt 2017 die Behandlung mit Pertuzumab im Rahmen einer Kombinationstherapie vor. Die AOK Plus…

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