Cartoon Abrechnung und ärztliche Vergütung

Höhere Grundpauschale für Rheumatologen

Isabel Aulehla

Die Grundpauschale der Rheumatologen wird zum 1. Oktober um 2 Punkte erhöht. Die Grundpauschale der Rheumatologen wird zum 1. Oktober um 2 Punkte erhöht. © Georgios Kollidas – stock.adobe.com

Seit Kurzem können Ärzte eine podologische Therapie nicht mehr nur bei Diabetischem Fußsyndrom verordnen. Der Mehraufwand, den die Indikationsausweitung bedeutet, wird ab Oktober in der Grundpauschale der Rheumatologen berücksichtigt.

Leidet ein Patient unter einer krankhaften Schädigung am Fuß, die durch eine sensible oder sensomotorische Neuropathie oder aber durch ein Querschnittsyndrom verursacht wurde, kann ihm eine medizinische Fußpflege verschrieben werden. Da dafür in der Regel die Fachgruppe der Rheumatologen zuständig ist, werden ihre Grundpauschalen ab Oktober um zwei Punkte erhöht: Die EBM-Nr. 13691 entspricht dann 248 Punkten, die Nr. 13692 EBM 246 Punkten. Andere Fachgruppen verordnen podologische Therapien nur sehr selten, bei ihnen ist die Leistung in den Grund- bzw. Versichertenpauschalen enthalten.

Zum 1. Juli 2020 hat der G-BA die beiden neuen Diagnosegruppen bei einer Anpassung der Heilmittel-Richtlinie in den Heilmittelkatalog aufgenommen. Zuvor konnte eine medizinische Fußpflege nur Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom verschrieben werden.

Praxisnachrichten der KBV

Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).


Die Grundpauschale der Rheumatologen wird zum 1. Oktober um 2 Punkte erhöht. Die Grundpauschale der Rheumatologen wird zum 1. Oktober um 2 Punkte erhöht. © Georgios Kollidas – stock.adobe.com