
Cartoon Gesundheitspolitik
Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt

Der BGH konnte in der Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach keine Rechtsfehler erkennen. Mit einem Beschluss vom 18. Dezember 2024 lehnte das oberste Gericht die Revisionen der Verurteilten ab, womit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt wurde. Der BGH bestätigte damit, dass die Lehrerinnen grob fahrlässig gehandelt und ihre Schutzpflichten gegenüber Emily verletzt hatten. Insbesondere hätten sie die Warnsignale und Hinweise anderer Schüler*innen ignoriert und viel zu spät reagiert, was entscheidend zum tragischen Ausgang beigetragen hatte (die dz berichtete).
Verfahren zunächst eingestellt, dann wieder aufgenommen
Der tödliche Zwischenfall hatte sich bei der Stufenfahrt der Theo-Hespers-Gesamtschule Mönchengladbach nach London ereignet. Emily, die seit ihrem 6. Lebensjahr mit Typ-1-Diabetes lebte, hatte zusammen mit 70 anderen Jugendlichen daran teilgenommen. Obwohl sie deutliche Krankheitssymptome gezeigt hatte, hatten es die Lehrerinnen unterlassen, rechtzeitig medizinische Hilfe zu rufen. Emily war infolge dieser Unterlassung gestorben. Dem Obduktionsbericht zufolge hatte sie als Folge einer diabetischen Ketoazidose zwei Herzinfarkte erlitten, der zweite hatte zum Tod geführt.
Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und zu einer breiten Diskussion über die Verantwortung von Lehrkräften im Umgang mit chronisch kranken Kindern geführt. Bereits 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die beiden Lehrkräfte aufgenommen, zunächst aber wieder eingestellt. Doch Emilys Vater, Kay Schierwagen, blieb hartnäckig und sorgte mit anwaltlicher Hilfe schließlich dafür, dass das Verfahren 2021 wieder aufgenommen wurde. Bei mehreren Prozessterminen wurden Anfang des Jahres 2024 Zeug*innen gehört und Gutachten vorgetragen. Am Ende verurteilte das Landgericht Mönchengladbach die beiden Angeklagten zu 23.400 bzw. 7.200 Euro Geldstrafe.
Die Entscheidung des BGH, die Revisionen der beiden Lehrerinnen zu verwerfen, hat auch große Bedeutung für Schierwagen. „Ich habe seit Emilys Tod selbst wie Sherlock Holmes ermittelt, mich nur darum gekümmert, dass es endlich zu dem Verfahren kommt“, sagt er. Erst jetzt, nach dem rechtskräftigen Urteil, beginnt er wirklich zu begreifen, dass seine Tochter nicht mehr da ist. „Ich fahre immer noch jeden Tag zu ihrem Grab und habe ein schlechtes Gewissen, wenn ich es einmal nicht schaffe.“
Um das Andenken an seine Tochter zu wahren und anderen Kindern mit Diabetes zu helfen, hat ihr Vater die Emily-Diabetes-Stiftung gegründet. Auch dank unzähliger Beiträge in den sozialen Medien verzeichnet sie bereits hohe Spendensummen. Mit dem Düsseldorfer Diabetologen Professor Dr. Stephan Martin hat Schierwagen einen Fürsprecher gewonnen, der ihn bei der Aufklärung über Typ-1-Diabetes bei Kindern und Jugendlichen unterstützen möchte. Denn hier gibt es aus Prof. Martins Sicht nach wie vor viel zu tun, wie er mit Blick auf eine eigene Publikation von 2023 erklärt.1 Darin wurden die Ergebnisse einer Umfrage unter Schüler*innen vorgestellt, in der die Jugendlichen zu ihrem Wissen über Diabetes befragt wurden: „Leider gaben 75 % an, dass Typ-1-Diabetes auf zu hohen Zuckerkonsum zurückzuführen ist.“
Quelle: 1. Röhling M et al. Dtsch Med Wochenschr 2023; 148: e1–e7, doi: 10.1055/a-1960-1587
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