Neupatientenregelung gestrichen Mehr Wertschätzung und Geld gefordert
Durch die Streichung der Neupatientenregelung entstehen der GKV „jährlich Minderausgaben in einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag“.
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Die Honorarzuschläge für rasche Terminvermittlungen, die die Ampelparteien noch kurz vor der Verabschiedung im Bundestag ins GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) schrieben, um die Niedergelassenen über die Streichung der 2019 eingeführten Neupatientenregelung hinwegzutrösten, helfen nicht. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sieht darin „bestenfalls einen Tropfen auf den heißen Stein“.
Dr. Annette Rommel, Vorsitzende der KV Thüringen, spricht von „Augenwischerei“. Die Zuschläge (siehe Tab.) kompensierten „nicht ansatzweise“ die ab 2023 wieder budgetierte Vergütung für die Behandlung von Patienten, die in der jeweiligen Praxis erstmals oder nach mehr als zwei Jahren vorstellig werden. Fürs…
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