Äpfel vs. Birnen PKV-Standard-/Basistarif und GKV-Kostenerstattung – was den Unterschied macht
Neben den klassischen Privat- und Kassenpatienten gibt es auch Mischfälle, die die Sache etwas komplizierter machen.
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Der Standardtarif der PKV wurde 1993 vom Gesetzgeber als ein brancheneinheitlicher Tarif mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag eingeführt. Der Versicherungsschutz in diesem Tarif ist vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die damalige Neueinführung war nur bestimmten, vom Gesetzgeber definierten Personengruppen zugänglich und sollte insbesondere für niedrigere Beiträge für privat Versicherte, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, sorgen. Im Jahr 2009 wurde dieser Tarif dann vom Basistarif abgelöst. Für den Standardtarif besteht allerdings Bestandsschutz: Versicherte, die schon vor dem 31. Dezember 2008 privat krankenversichert waren, können weiterhin…
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