Äpfel vs. Birnen  PKV-Standard-/Basistarif und GKV-Kostenerstattung – was den Unterschied macht

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Neben den klassischen Privat- und Kassenpatienten gibt es auch Mischfälle, die die Sache etwas komplizierter machen. Neben den klassischen Privat- und Kassenpatienten gibt es auch Mischfälle, die die Sache etwas komplizierter machen. © Fokussiert – stock.adobe.com

Wer im Standard- oder Basistarif der PKV versichert ist, gilt als privatversichert, hat aber nur auf einen Leistungsumfang entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch. Die Kostenerstattung bei GKV-Patienten ist ähnlich strukturiert – funktioniert aber umgekehrt.

Der Standardtarif der PKV wurde 1993 vom Gesetzgeber als ein brancheneinheitlicher Tarif mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag eingeführt. Der Versicherungsschutz in diesem Tarif ist vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die damalige Neueinführung war nur bestimmten, vom Gesetzgeber definierten Personengruppen zugänglich und sollte insbesondere für niedrigere Beiträge für privat Versicherte, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, sorgen. Im Jahr 2009 wurde dieser Tarif dann vom Basistarif abgelöst. Für den Standardtarif besteht allerdings Bestandsschutz: Versicherte, die schon vor dem 31. Dezember 2008 privat krankenversichert waren, können weiterhin…

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