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Praxis-IT hinkt hinterher: Neue Heilmittel-Richtlinie gilt erst ab 2021

Michael Reischmann

Nicht alle Softwarehäuser waren in der Lage, bis zum Stichtag ihre Praxisverwaltungssysteme umzustellen Nicht alle Softwarehäuser waren in der Lage, bis zum Stichtag ihre Praxisverwaltungssysteme umzustellen © iStock/peshkov

Weil nicht alle Hersteller ihre Praxissoftware rechtzeitig umstellen konnen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss das Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal auf Januar 2021 verschoben.

KBV-Vorstandmitglied Dr. Thomas Kriedel bedauert, dass die umfassend überarbeitete Heilmittel-Richtlinie erst zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt und nicht wie geplant im Oktober 2020.

Denn der Heilmittelkatalog werde künftig überschaubarer. Auch gebe es nur noch ein Formular für alle Heilmittel und nicht mehr drei verschiedene. Doch nicht alle Softwarehäuser waren in der Lage, bis zum Stichtag ihre Praxisverwaltungssysteme umzustellen, so Dr. Kriedel. „Rund ein Drittel der Hersteller hat die Software schon fertig.“ Diese wurden von der KBV angeschrieben, damit sie die Programme ihrer Kunden nicht anpassen. Dem KBV-Antrag auf Fristverschiebung kam der G-BA nach.

Quelle: KBV-Vertreterversammlung

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Nicht alle Softwarehäuser waren in der Lage, bis zum Stichtag ihre Praxisverwaltungssysteme umzustellen Nicht alle Softwarehäuser waren in der Lage, bis zum Stichtag ihre Praxisverwaltungssysteme umzustellen © iStock/peshkov