Prostituierte müssen sich über Krankheiten, Drogenmissbrauch und Verhütung aufklären lassen

Gesundheitspolitik Autor: Antje Thiel

Gesundheitstipps für sexuelle Dienstleister –
 In Hamburg jetzt möglich. Gesundheitstipps für sexuelle Dienstleister – In Hamburg jetzt möglich. © fotolia/Dzelat

Das Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet Sexarbei­ter­Innen, sich bei den Behörden anzumelden. Dazu gehört eine obligatorische Gesundheitsberatung.

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll Anbieter sexueller Dienstleis­tungen vor Ausbeutung und Zwang schützen. Prostituierte müssen künftig eine Anmeldebescheinigung mit sich führen, die neben persönlichen Angaben auch ein Lichtbild enthält. Voraussetzung für die Anmeldung wiederum ist die Teilnahme an einer Gesundheitsberatung.

In Hamburg können sich weibliche, männliche und transsexuelle Prostituierte seit dem 2. Oktober in einer zentral gelegenen Anlaufstelle der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) beraten lassen. Schätzungsweise 2500 bis 7500 Prostituierte gehen in der Hansestadt anschaffen.

Zu den vorgeschriebenen…

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