Prüfung des Zusatznutzens: Frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel hat sich bewährt

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Erste Kosteneinsparungen durch die Nutzenbewertung haben sich wie erhofft eingestellt – doch es gibt noch Optimierungspotenzial. Erste Kosteneinsparungen durch die Nutzenbewertung haben sich wie erhofft eingestellt – doch es gibt noch Optimierungspotenzial. © leowolfert – stock.adobe.com

Vor zehn Jahren ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wirksam geworden. Mithilfe der frühen Nutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln sollen erhebliche Kosteneinsparungen zugunsten der Versicherer bewirkt werden. Diese Zielerfüllung kommt voran, bilanzieren jetzt zwei bekannte Experten.

Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), erinnert daran, dass 2009 bei Arzneimitteln ohne Festbetrag ein Kostenanstieg von 10 % registriert worden war. Das Bundesgesundheitsministerium habe darauf mit drei Ansätzen reagiert: strukturelle Veränderungen, Abbau von Überregulierungen sowie kurzfristige Einsparungen. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss erhielt mit der Zuständigkeit für die frühe Nutzenbewertung eine neue Funktion. Die pharmazeutischen Unternehmer sind seit Januar 2011 verpflichtet, nach Markteintritt eines neuen erstattungsfähigen Medikaments dessen Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie…

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