Risiko für Abmahnung ist hoch

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Cornelia Kolbeck

Neue Pflichten für Webseiten und AGB -  Oliver Ebert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Stuttgart. Neue Pflichten für Webseiten und AGB - Oliver Ebert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Stuttgart. © fotolia/fotogestoeber/privat

Seit 1. Februar dieses Jahres gelten neue Informationspflichten für Unternehmer. Wer versäumt, diesen nachzukommen, für den kann es teuer werden.

Das "Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen" (VSBG) sieht seit April 2016 vor, dass sog. Verbraucherschlichtungsstellen in Konflikten zwischen Firmen und Kunden vermitteln dürfen. Seit dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmer zudem auf ihren Webseiten und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme an diesen Schlichtungsverfahren informieren. Ausnahmen gibt es für Unternehmen, bei denen am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt waren.

Das VSBG beinhaltet zwei konkrete Informationspflichten:

  • In § 36 geht es um die allgemeine Informationspflicht darüber, ob der Unternehmer bereit oder verpflichtet…

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