Schlampiger Umgang mit Impfstoffen: Gesundheitsamt schickt die Polizei vorbei

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Petra Spielberg

Sicherzustellen, dass die Vorschriften zur Impfstoffnutzung eingehalten werden, ist Aufgabe des Praxisinhabers. Sicherzustellen, dass die Vorschriften zur Impfstoffnutzung eingehalten werden, ist Aufgabe des Praxisinhabers. © fotolia/Studio M

Bei Verstößen gegen Hygienevorschriften und die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes kennen die Behörden kein Pardon. Das musste ein Kollege erfahren, als die Polizei bei ihm einrückte. Dabei bieten KBV und KVen den Ärzten handfeste Hilfen für ein korrektes Hygienemanagement an.

Als ein Hamburger Internist am 21. Februar seine Sprechstunde beginnen will, wird er unliebsam überrascht. Um Punkt 9 Uhr stehen acht Beamte des Landeskriminalamts mit einem richterlichen Beschluss vor der Tür, um die Praxisräume zu durchsuchen.

Anlass für die Aktion sind Hygienemängel, die das Gesundheitsamt wenige Wochen zuvor bei einer Praxisbegehung festgestellt hat. Demnach hat der Internist in mindestens 13 Fällen abgelaufene Impfstoffe verwendet, was ihm den Vorwurf der Körperverletzung einbringt. Bei einigen Medikamenten sei das Haltbarkeitsdatum überschritten und Impfstoffe seien nicht fachgerecht gelagert worden, so das Amtsgericht Hamburg.

Mitarbeiter für den Umgang mit…

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