Thromboembolien und Schwangerschaftskomplikationen verhindern

Maria Weiß

In einer Untersuchung konnte kürzlich gezeigt werden, dass sich die Antiphospholipid-Profile bei Betroffenen mit Schwangerschaftskomplikationen und Thromboembolien deutlich unterscheiden. In einer Untersuchung konnte kürzlich gezeigt werden, dass sich die Antiphospholipid-Profile bei Betroffenen mit Schwangerschaftskomplikationen und Thromboembolien deutlich unterscheiden. © Dr_Microbe – stock.adobe.com

Wann spricht man von einem Antiphospholipid-Syndrom? Gibt es Unterschiede je nach Phänotyp? Und worauf kommt es in der Sekundärprophylaxe an? Ein kurzer Überblick.

Die erworbene Thrombophilie durch zirkulierende Antiphospholipid-Antikörper tritt gehäuft bei Autoimmunerkrankungen auf, erklärte Prof. Dr. Bettina Kemkes-Matthes­, Interdisziplinärer Schwerpunkt für Hämostaseologie am Universitätsklinikum Gießen. Die Diagnose kann bei einer verlängerten aktivierten Thromboplastinzeit (aPTT) und dem Nachweis von Antiphospholipid-Antikörpern (AK) bei entsprechender Klinik gestellt werden. Gemäß der Diagnosekriterien müssen positive Antikörpertests nach mindestens drei Monaten erneut positiv ausfallen. Als klinische Kriterien gelten:

  • arterielle oder venöse Thrombosen
  • Komplikationen in der Schwangerschaft ( ≥ 3 Aborte vor der 10. SSW oder ≥ 1 Abort nach der 10. SSW, Frühgeburt aufgrund von Präeklampsie, Eklampsie, Plazentainsuffizienz)

In einer Untersuchung konnte kürzlich gezeigt werden, dass sich die Antiphospholipid-Profile bei Betroffenen mit Schwangerschaftskomplikationen und Thromboembolien deutlich unterscheiden. So findet man bei Ersteren gehäuft Antikörper gegen Beta-2-Glykoprotein I (IgM), die bei thrombotischem Antiphospholipid-Syndrom (APS) praktisch nie nachweisbar sind. Mit den Anti-Cardiolipin-AK (IgG) verhält es sich genau umgekehrt. Dies weist auf unterschiedliche molekulare Signalwege der beiden APS-Phänotypen hin, erklärte die Referentin.

APS und Corona

Menschen mit Antiphospholipid-Syndrom können bei einer SARS-CoV-2-Infektion besonders gefährdet sein. COVID-19 wirkt dann wie ein „second hit“, durch den Thromboembolien ausgelöst werden können.

Ziel-INR liegt mitunter bei 3,0–4,0

Die Sekundärprophylaxe richtet sich nach dem Risikoprofil. Bei Thromboembolien und arteriellen (nicht-zerebralen) Embolien wird Heparin und eine nachfolgende langfristige Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten (VKA) empfohlen. Kommt es unter VKA zu einem erneuten Rezidiv, sollten die Betroffenen zusätzlich ASS oder höhere VKA-Dosen (Ziel INR 2,5–3,5 oder 3,0–4,0) erhalten. Bei ischämischem Insult und niedrigem Risikoprofil ist eine Prophylaxe mit ASS indiziert, bei höherem Risiko zusätzlich VKA. Ein besonders hohes Rezidivrisiko beteht z.B., wenn mehr als ein Antiphospholipid-Antikörper nachgewiesen wurde.

Frauen mit gehäuften Aborten und bestehendem Kinderwunsch sollten mit einem niedermolekularen Heparin (NMH) plus ASS behandelt werden. Im Falle einer Schwangerschaft muss das ASS ab dem dritten Trimenon wegfallen.

Unklar ist zurzeit noch die Rolle der Nicht-Vitamin-K-antagonistischen oralen Antikoagulanzien (NOAK). Nach einem Rote-Hand-Brief von 2019 sollten sie insbesondere bei APS-Patienten, die triple-positiv für Lupus-Antikoagulans, Anti-Cardiolipin-AK und Anti-Beta-2-Glykoprotein-I-AK sind, nicht eingesetzt werden.

Diese Einschätzung wird in einer Stellungnahme verschiedener Fachgesellschaften grundsätzlich bestätigt. Auch sie raten u.a. bei einem Antiphospholipid-Syndrom mit arteriellen Verschlüssen von NOAK ab. Ein einfach- oder zweifach-positiver Antikörpernachweis mit negativem Lupus-Antikoagulans spricht aus ihrer Sicht allerdings nicht generell gegen eine Therapie mit NOAK, sofern venöse Thrombosen vorliegen. Für dieses Patientenkollektiv gibt es bislang aber keine entsprechenden Daten.

Kongressbericht: 14. Interdisziplinäres Update Gefäßmedizin

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In einer Untersuchung konnte kürzlich gezeigt werden, dass sich die Antiphospholipid-Profile bei Betroffenen mit Schwangerschaftskomplikationen und Thromboembolien deutlich unterscheiden. In einer Untersuchung konnte kürzlich gezeigt werden, dass sich die Antiphospholipid-Profile bei Betroffenen mit Schwangerschaftskomplikationen und Thromboembolien deutlich unterscheiden. © Dr_Microbe – stock.adobe.com