Erstversorgung nach UV-GOÄ Ärztliche Unfallmeldung muss immer erfolgen
Die Hinweise der Unfallversicherungsträger sind zu beachten. (Agenturfoto)
© iStock/Halfpoint
Egal ob ein Unfallpatient zu einem D-Arzt überwiesen wird oder nicht – seit dem 1. April 2022 muss im Rahmen des Unfallversicherungsverfahrens das Formblatt F 1050 vollständig ausgefüllt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der GOP 125 UV-GOÄ (8,85 Euro) zzgl. Porto.
Wird ein Unfallpatient an einen HNO-, Augen- oder Hautarzt überwiesen, muss nur der Formularkopf des Vordrucks F 1050 ausgefüllt werden. Dafür ist die GOP 145 UV-GOÄ (4,12 Euro) abzurechnen. In allen Fällen können erbrachte Notfallleistungen zusätzlich berechnet werden.
Hinweise der Unfallversicherungsträger beachten
Zum Hintergrund: Zum 1. Januar 2021 hatten die Unfallversicherungsträger beschlossen, dass im Fall einer Überwe…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.