Verfügungen und Vollmachten: Geht‘s bald ohne?

Gesundheitspolitik Autor: Maya Hüss

Neuregelung für Ehepartner beschlossen - Fachgesellschaft sieht Patientenautonomie in Gefahr. Neuregelung für Ehepartner beschlossen - Fachgesellschaft sieht Patientenautonomie in Gefahr. © fotolia/Robert Kneschke

Der Ehepartner wird plötzlich schwer krank oder hat einen Unfall. Wer nun glaubt, ohne Vollmacht bei der medizinischen Behandlung Mitbestimmungsrechte zu besitzen, der irrt sich. Ein vom Bundestag beschlossener Gesetzesentwurf soll jetzt die Lage ändern.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können nach aktueller Gesetzeslage weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten, solange sie nicht als Betreuer von einem Gericht anerkannt werden oder eine Vorsorgevollmacht sie dazu bemächtigt.

Den Weg zum Gericht soll sich der Ehepartner im Notfall nun sparen; der Bundestag hat sich am 18. Mai für ein automatisches Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ausgesprochen. Beschränkt soll dieses Recht auf den Bereich der Gesundheitssorge sein. Finanzielle Angelegenheiten und Vertragsunterzeichnungen im Zusammenhang mit…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.