Wann Sie eine Einwilligung des Patienten brauchen, um seine Daten zu verarbeiten

Praxismanagement , Praxis-IT , Interview Autor: Anouschka Wasner

Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten benötigt eine Rechtfertigung. Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten benötigt eine Rechtfertigung. © M.Dörr & M.Frommherz – stock.adobe.com

Dürfen Sie Patientendaten ohne Einwilligung an Mitbehandelnde weitergeben? Oder ans Altenheim und die Krankenkasse? Wie Sie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung praxisnah und rechtssicher umsetzen.

Erheben, erfassen, ordnen, speichern, löschen, übermitteln. Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten benötigt eine Rechtfertigung. Doch was das in der Praxis heißt, scheint nicht so klar: „Nicht wenige Ärzte im Land“ hätten wesentliche Regelungen wie die zur datenschutzrechtlichen Einwilligung „gründlich missverstanden“, moniert gerade Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht. Was es mit der Rechtfertigung und der Einwilligung also auf sich hat, veranschaulicht Rechtsanwalt Dr. Florian Hölzel, Wiesbaden.

Jede Verarbeitung von Daten braucht eine Legitimation

Rechtfertigungsgründe für eine Datenverarbeitung können nach DSGVO eine vertragliche…

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