Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern Pflicht

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Anouschka Wasner

Bringt die Auflockerung der Grenze Entlastung oder mehr Stress? Bringt die Auflockerung der Grenze Entlastung oder mehr Stress? © vegefox.com – stock.adobe.com

Gerade die Frage nach dem Datenschutzbeauftragten erregte bei Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 die Gemüter. Jetzt hat der Bundestag die Vorgabe entschärft. Nicht alle finden das klug.

Bislang lag die magische Grenze bei zehn Mitarbeitern, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten in der Praxis beschäftigt sind. Ab dieser Schwelle musste eine Praxis einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen. Jetzt hat der Bundestag verabschiedet, dass diese Schwelle auf 20 Mitarbeiter angehoben wird. Von dieser Anpassung dürfte eine nennenswerte Zahl an Arztpraxen profitieren – zunächst.

Denn Experten sehen in dieser Entscheidung nicht nur Vorteile für die Praxen. Schließlich bleibt auch, wer in Zukunft nicht mehr zum Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein wird, an die Vorgaben des Datenschutzrechts gebunden. Und die sind bekanntermaßen komplex.

Unwissenheit schützt vor Bußgeldern nicht

Befürchtet wird, dass über die vermeintliche Entlastung der Datenschutz aufweichen könnte. Damit würde einmal das Risiko für Datenverluste oder -missbrauch ansteigen. In der Konsequenz droht dann auch Böses für den Praxisinhaber: nämlich Bußgelder nach der DSGVO, also möglicherweise deutlich spürbare.

Eine erste Reaktion war von der KV Berlin zu lesen. Sie sieht die Entscheidung des Bundestages grundsätzlich positiv. Diese käme allerdings ein Jahr zu spät. Die Praxen hätten die Vorgabe längst umgesetzt und dabei viel Geld für die Implementierung ausgegeben, heißt es. „Erst ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO soll diese Vorgabe in Deutschland gelockert werden. Da muss man sich fragen, ob das nicht schon vorher hätte verhindert werden können, um die Praxisinhaber nicht unnötig zu belasten.“

Medical-Tribune-Bericht