Wettbewerbszentrale klagt gegen Werbung für Schönheits-OP

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Werbung, mit der medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen als Lifestyle-Produkt für junge Frauen dargestellt werden, ist in den Augen der Wettbewerbszentrale irreführend. Werbung, mit der medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen als Lifestyle-Produkt für junge Frauen dargestellt werden, ist in den Augen der Wettbewerbszentrale irreführend. © iStock/BraunS

„Verführung pur im Instagram-Zeitalter“!? Die Wettbewerbszentrale klagt gegen zwei Ärzte. Sie will klären lassen, ob deren Werbung für Schönheits-OP gegenüber Jugendlichen erlaubt ist.

Unter der Rubrik „Young Aes­thetics“ warben die beiden Betreiber einer Praxis für ästhetisch-plastische Chirurgie in ihrem Internetauftritt für Brustvergrößerungen und Lippenmodellierungen für junge Frauen. Wörtlich hieß es: „Prickelnde Augenblicke, knisternde Erotik und eine außergewöhnliche Ausstrahlung: Bewusst weiblich zu sein, ist einfach aufregend. Dabei spielen ein praller Busen und sinnliche Lippen eine große Rolle und gelten als Verführung pur im selfie, Instagram und co – Zeitalter. Nicht umsonst lässt sich Kylie Jenner, die Schwester von Kim Kardashian, bereits seit dem zarten Alter von 17 Jahren die Lippen aufspritzen. Auch Du kannst mit Deinen Reizen spielen …“ Die Werbung…

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