Exotisches Geschäftsmodell Zweigpraxis in Outdoor-Geschäft
Ein ungewöhnliches medizinisches Geschäft in einem Outdoor-Laden führte nun zu einem Gerichtsurteil.
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Über den Internetauftritt waren Angebote des Händlers verlinkt, auch umgekehrt warb das Unternehmen für den Arzt. Sogar vertraglich waren beide Akteure verflochten. Das Berufsgericht für Heilberufe am Verwaltungsgericht Gießen verurteilte den Mediziner zu einer Geldbuße von 5.000 Euro. Er legte Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein, scheiterte jedoch.
Behandlung geschah nur durch Angestellte
Die Praxis war eine von mehreren Zweigfilialen, die der in Berlin niedergelassene Internist in verschiedenen Großstädten in den Geschäftsräumen von Outdoor-Unternehmen führte. Er beschäftigte dort Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachgebieten, die unter anderem Reiseimpfungen erbr…
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