GKV-Honorar Besonderheiten bei Diagnostik und Heimbesuch
Die Abrechnung im organisierten Notfalldienst ist eindeutig: Die EBM-Nrn. 01205 und 01207 sind für die Einstufung der Behandlungsbedürftigkeit verfügbar und für die „echten“ Notfälle gibt es die Nrn. 01210 bis 01218 bzw. die Erschwerniszuschläge 01223 bis 01226. Erfolgt die Behandlung per Hausbesuch kann zusätzlich – theoretisch sogar neben den Nrn. 01205 und 01207 – die Nr. 01418 zum Ansatz gebracht werden.
Nr. 01413 EBM: Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft
Doch was kann berechnet werden, wenn ein Arzt notfallmäßig gleichzeitig zu mehreren Personen – z.B. in einem Altenheim – gerufen wird?
Tab. 1: Fallbeispiel Notfalleinsatz im Altenheim | |||
---|---|---|---|
EBM-Nr. | Legende | Euro | Bemerkungen |
Patient 1 (Enteritis) | |||
01418 | Besuch im organisierten Notfalldienst | 87,65 | Zusätzliche Berechnung der regionalen Km-Pauschale |
01212 | Notfallpauschale im organisierten Notfalldienst am Samstag | 21,97 |
|
Patient 2 (Enteritis) | |||
01413 | Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft | 11,94 | Die Leistung muss auch im Notdienst zum Ansatz kommen, wenn mehrere Personen notfallmäßig versorgt werden. |
01212 | Notfallpauschale am Samstag | 21,97 | Die Leistung ist auch bei einer Mitbehandlung berechnungsfähig – und die Nr. 01413 deshalb daneben ausdrücklich nicht ausgeschlossen. |
Patient 3 (Enteritis mit Verständigungsschwierigkeiten bei Demenz) | |||
01413 | Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft | 11,94 | Die Berechnung der Nr. 01226 setzt die Kodierung nach ICD-10-GM unter Angabe des Zusatzkennzeichens für die Diagnosesicherheit voraus – hier Demenz F01-F03. |
01212 | Notfallpauschale am Samstag | 21,97 | |
01226 | Zuschlag zur 01212 bei Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Nr. 9 |
| |
Patient 4 (Eigene Patientin) | |||
01413 | Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft | 11,94 | Sollte es sich um die erste Leistung im Quartal handeln, kann zusätzlich die Versichertenpauschale berechnet werden. |
01102 | Inanspruchnahme an Samstagen zwischen 7 und 19 Uhr | 11,38 | Da es sich hier um keinen Notfall handelt, kann nicht die Nr. 01212 berechnet werden. Da die Konsultation aber vom Pflegeheim angefordert wurde, kommt die Nr. 01102 zum Ansatz. |
Tabelle 1 zeigt ein Fallbeispiel: Dr. W. ist am Samstag im Fahrdienst des organisierten Notfalldienstes an seinem Praxisort eingeteilt. Er wird um 18 Uhr in das ihm bekannte Altenheim gerufen, weil dort mehrere Bewohner unter heftigen Bauchkrämpfen und Durchfällen leiden. Dr. W. fährt hin und versorgt zwei „fremde“ Patienten mit derartigen Beschwerden sowie eine dritte Patientin, bei der sich jedoch das Abklären der Beschwerden wegen einer Demenz schwierig gestaltet. Anschließend wird er vom Pflegepersonal gebeten, noch nach seiner Patientin E. zu schauen, die seit einigen Tagen über Schwindelzustände klagt. Wie die Behandlung dieser vier Patienten berechnet werden kann, erläutert die Tabelle.
Was unterscheidet die Nrn. 32030, 32033 und 32880?
Die Inhalte der drei EBM-Abrechnungspositionen 32030, 32033 und 32880 – Orientierende Untersuchung und Harnstreifentest – sind sehr ähnlich. Wann kann welche Leistung berechnet werden? Tab. 2 gibt die Antwort.
Tab. 2: Orientierende Untersuchung und Harnstreifentest | |||
---|---|---|---|
EBM-Nr. | Legende | Euro | Bemerkungen |
32030 | Orientierende Untersuchung
(obligat) mit visueller Auswertung mittels vorgefertigter
Fakultativ:
| 0,50 | Können mehrere Bestandteile eines Körpermaterials sowohl durch einen Mehrfachreagenzträger als auch mehrere Einfachreagenzträger erfasst werden, so ist in jedem Fall nur einmal die Nr. 32030 berechnungsfähig.
Bei mehrfacher Berechnung der Nr. 32030 ist die Art der
Die Nr. 32030 ist für die Untersuchung des Urins mittels |
32033 | Harnstreifentest auf mindestens fünf der folgenden Parameter: Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit, pH-Wert, spezifisches Gewicht, Ketonkörper ggf. einschließlich Kontrolle auf Ascorbinsäure einschließlich visueller oder apparativer Auswertung | 0,50 | Die Nr. 32033 ist nicht neben den Nrn. 01732 und 32880 bis 32882 berechnungsfähig |
32880 | Harnstreifentest gemäß Anlage 1 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit | 0,50 | Die Nr. 32880 ist nicht neben den Nrn. 32025, 32033, 32057 und 32060 bis 32063 berechnungsfähig. |
Allgemein gilt: Die Nrn. 32030, 32033 und 32880 sind im Zyklusfall nicht neben der Nr. 08635 berechnungsfähig. Die verwendeten Begriffe „Reagenzträger“ und „Harnstreifentest“ sind als Synonym anzusehen.
Die Nr. 32030 ist nicht für die Untersuchung des Urins mittels Harnstreifentest berechnungsfähig, aber für die Analyse anderer Materialien über die Parameter Eiweiß und/oder Glukose, ggf. Kontrolle auf Ascorbinsäure, sowie das spezifische Gewicht und/oder den pH-Wert hinaus. Die Leistung ist deshalb nicht neben der Nr. 32033 oder 32880 ausgeschlossen.
Die Nr. 32033 hingegen ist ausdrücklich für einen Harnstreifentest (Mehrfachreagenzträger) auf mindestens fünf der Parameter Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit, pH-Wert, spezifisches Gewicht sowie Ketonkörper ggf. einschließlich Kontrolle auf Ascorbinsäure inklusive visueller oder apparativer Auswertung reserviert. Die Leistung überschneidet sich inhaltlich mit der Nr. 32880 und kann deshalb nicht neben dieser berechnet werden.
Die Nr. 32880 ist Bestandteil des Check-ups nach Nr. 01732 und beinhaltet definitiv Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit. Neben der Leistung ist deshalb der Ansatz der Nr. 32033 ausgeschlossen, während die Berechnung der Nr. 32030 möglich wäre, wenn ein anderes Material untersucht wurde.
Medical-Tribune-Bericht