G-BA regelt strukturierte Behandlung von Osteoporose
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Anforderungen an das DMP Osteoporose definiert. Patientinnen im Alter ab 50 und Patienten ab 60 mit jeweils gesicherter Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose können künftig in das neue Programm eingeschrieben werden. Zur Diagnosestellung gehören:
- Anamnese, inklusive Erheben der typischen Risikofaktoren,
- körperliche Untersuchung,
- wenn indiziert: bildgebende Verfahren zur Identifikation prävalenter Fragilitätsfrakturen,
- Knochendichtemessung (DXA)
- Basislabor zur Abklärung anderer häufiger metabolischer Knochenerkrankungen.
Als Einschreibekriterien gelten: Osteoporoseassoziierte Frakturen (insbesondere Wirbelkörper-, Becken-, proximale Femur-, Humerus-, Radiusfrakturen) oder ein mindestens 30%iges Frakturrisiko innerhalb der nächsten zehn Jahre, berechnet anhand der Risikofaktoren, des Alters und der Knochendichte. Bei typischen klinischen osteoporotischen Aspekten (z.B. Größenverlust, Kyphosierung) und einer proximalen Femur- oder Wirbelkörperfraktur kann auf eine Knochendichtemessung verzichtet werden.
Die Patienten sollen über Lebensstilinterventionen sowie medizinische Therapievarianten informiert werden. Für die geforderte regelmäßige Sturzanamnese kann z.B. ab einem Lebensalter von 70 Jahren mit dem geriatrischen Basisassessment nach den Nr. 03360 oder 30984–30986 EBM ein Sturzassessment durchgeführt werden. Standardisierte Verfahren sind z.B. der Timed-„up & go“-Test, der Chair-Rising-Test oder der Tandem-Stand-Test.
Bei Bedarf soll eine Physiotherapie und bei einer Wirbelkörperfraktur oder einer deutlichen Kyphosierung eine schmerzarme Mobilisation sowie die Versorgung mit einer wirbelsäulenaufrichtenden Orthese erfolgen und eine osteoporosespezifische Therapie angeboten werden.
DMP in der Coronakrise
Erst Richtlinienänderung, dann Verträge mit Kassen
Die Langzeitbetreuung der Patienten und deren Dokumentation im DMP erfolgt grundsätzlich durch den Hausarzt. Bei Patienten, bei denen keine Multimorbidität, sondern ausschließlich die systemische Skeletterkrankung Osteoporose vorliegt, kann auch ein Orthopäde die Langzeitbetreuung übernehmen. Die Anforderungen des G-BA treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dann sind noch die DMP-Vereinbarungen mit den Kassen zu treffen.Medical-Tribune-Bericht