Corona-Test in der Praxis Lohnt die Anschaffung eines PoC-NAT-Systems?

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Durch die Gleichstellung des PoC-NAT-Systems mit PCR-Tests gewinnen Praxen in puncto Pandemiemanagement einmal mehr an Bedeutung. Durch die Gleichstellung des PoC-NAT-Systems mit PCR-Tests gewinnen Praxen in puncto Pandemiemanagement einmal mehr an Bedeutung. © littlewolf1989 – stock.adobe.com

Seit dem 12. Februar gilt die geänderte Coronavirus-Testverordnung. Neben Neuerungen bei Testreihenfolge und -art ist eine neue Methode, die PoC-NAT-Testung, eingeführt und den PCR-Tests gleichgestellt worden. Ein Vorteil: Solche Analysen können in der Praxis durchgeführt werden.

Im § 9 der TestV wird klargestellt, dass alle Testverfahren, die auf der Methode der Nukleinsäureamplifikationstechnik beruhen, dort erfasst sind. Damit wird die neue Testmethode Point-of-Care-NAT ins Spiel gebracht, die als Alternative zum PCR-Test in Laboren ggf. eine Lücke füllen soll, wenn ein Mangel an PCR-Tests entsteht. Die Vergütung für die neue Leistung kann mit der Pseudonummer Nr. 88317 direkt mit der Quartalsabrechnung geltend gemacht werden. 

Die Honorarhöhe liegt laut Verordnung aktuell noch bei 30 Euro, soll nach einer unbestätigten Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aber – zunächst für die Zeit 1. Februar bis 31. März 2022 – auf 43,56 Euro angehoben werden. Die Vergütung von PoC-NAT-Testungen soll allerdings an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden, d.h. sie kann sich nach dem 31. März 2022 oder später ändern.

PoC-Nukleinsäurenachweise mit einem entsprechenden Testsystem dürfen (wie auch die PCR-Tests im Labor) nur eingesetzt werden, wenn ein Nukleinsäurenachweis nach der TestV zulässig ist, also nicht für Bürgertests oder vorsorgliche Personaltestungen in der Praxis, sondern z.B. für den Bestätigungstest nach positivem Antigen-Schnelltest.

PoC-NAT-Test: Was ist das?

NAT steht für nucleic acid testing (Nukleinsäuretest). Dabei wird DNA oder RNA in einer Probe nachgewiesen. Da die Menge solcher Moleküle in einer Probe meistens sehr gering ist, findet vor dem Nachweis in der Regel zunächst eine Vermehrung statt (NAAT: nucleic acid amplification technology). Dafür gibt es verschiedene Methoden, zu denen auch die bisher dominierende PCR (Polymerase-Kettenreaktion) zählt, die allerdings nur im Labor durchgeführt werden kann. Dagegen sind PoC-Tests auf NAT-Basis außerhalb von Laboren möglich („Molekulardiagnostisches Testsystem auf Labor-Niveau“). Die Geräte arbeiten in einem geschlossenen Kartuschen-System.

Bis solche Geräte tatsächlich in der Praxis eingesetzt werden können, müssen jedoch einige Hürden überwunden werden: Zur Durchführung von PoC-NAT-Tests ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ein Qualitätssicherungssystem erforderlich, das von den zuständigen Landesbehörden überwacht werden kann. Da die hier zum Einsatz kommenden Geräte allerdings mit einem geschlossenen Kartuschen-System arbeiten, kann es sein, dass die Qualitätssicherung – wie früher bei den „Trockenchemie-Geräten“ (Beispiel Reflotron®) – „eingebaut“ ist und nicht zusätzlich extern, z.B. über sog. Ringversuche, erfolgen muss.  Eine weitere Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist, dass die Untersuchung des Probenmaterials unmittelbar vor Ort, also in der Praxis oder im Testzentrum und nicht in einem Labor, erfolgt. Das Testergebnis liegt innerhalb von rund 15 Minuten vor. Die Kosten für eine Kartusche liegen aktuell bei etwa 31 Euro. So gesehen könnte mit einem Honorar von 43,56 Euro ein Überschuss erzielt werden, der den Personalaufwand abdeckt. Die Frage ist nur, ob dieses Honorar wirklich kommt und nach dem 31. März nicht abgesenkt wird. Es besteht also ein betriebswirtschaftliches Risiko, da die Anschaffungskosten für das Gerät zurzeit noch bei etwa 3.000 Euro liegen. 

Ministerien fördern die neue Methode

Hier ist das Bundesgesundheitsministerium allerdings schon aktiv geworden. Weil man dieser Methode politisch eine große Bedeutung im Kampf gegen SARS-CoV-2 bei­misst, haben das Bundeswirtschaftsminis­terium und das BMG am 23. Dezember 2021 im Bundesanzeiger eine Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionslagen für PoC-NAT-Schnelltestgeräte und die dazu notwendigen Testkartuschen veröffentlicht. Unternehmen, die nach der Richtlinie geförderte Produktionsanlagen für PoC-NAT-Schnelltestgeräte und Testkartuschen erfolgreich in Betrieb genommen haben oder nehmen, können demnach einen Bonus von bis zu 10 Prozentpunkten auf die Förderquote erhalten. Wenn das greift, könnten die Anschaffungskosten für diese Geräte sinken. Als Übergangslösung wird in einigen Bundesländern bereits die Anschaffung solcher Geräte subventioniert – leider bisher nur in Apotheken. Abwarten ist also zunächst angesagt. Wenn die Rechnung dauerhaft stimmt, kann man diese sicherlich wertvolle Leistung im Kampf gegen das Coronavirus in den Praxisablauf integrieren!

Medical-Tribune-Bericht