Neue Regelungen für die Zervixkarzinom-Früherkennung
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Zum Jahresanfang startete das organisierte Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Ärzte können hierfür bestimmte Leistungen zu Primärscreening und Abklärungsdiagnostik abrechnen. Dies vereinbarten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss. Sämtliche Leistungen werden ex-trabudgetär vergütet.
Primärdiagnostik-Positionen:
- Für die klinische Untersuchung im Rahmen des Primärscreenings erhalten Ärzte jetzt 19,67 Euro (Gebührenordnungsposition/GOP 01761). Sobald die Dokumentation zum Programm mit gesondertem Beschluss in Kraft tritt, steigt die Vergütung auf 23,73 Euro.
- Zytologische Untersuchung (01762): 8,90 Euro.
- HPV-Test (01763): 18,79 Euro. Letzterer enthält laut KBV den Nachweis der High-Risk-HPV-Typen sowie bei positivem Befund die Genotypisierung auf die besonders kanzerogenen Typen 16 und 18.
Abklärungsdiagnostik-Positionen:
- Diagnostik mit Abstrichentnahme (01764): 7,36 Euro. Die Entnahmematerialien werden der gynäkologischen Praxis vom zytologischen Labor zur Verfügung gestellt.
- Kolposkopie zur Abklärung auffälliger Befunde (01765): 72,30 Euro. Diese Leistung dürfen nur Gynäkologen mit entsprechender Qualifikation und einer Abrechnungsgenehmigung durchführen.
- Zytologische Untersuchung (01766): 31,64 Euro.
- HPV-Test (01767): 18,79 Euro.
- Histologische Untersuchung (01768): 27,25 Euro.
Sobald die Dokumentation zum Programm startet, werden auch die GOP 01764 und 01765 hinsichtlich der Höhe der Vergütung noch einmal angepasst.
Quelle: KBV-Information